Umgang verbieten? – DasElternforum.de

  1. 28.02.2010, 21:58 #1

    Hallo Forengemeinde! Folgendes Problem: Meine Ex-partnerin hat einen neuen Freund, den ich eigentlich gern kennen gelernt hätte, da er ja auch Umgang mit meinem Sohn hat (hatte ich hier im Forum schonmal geschrieben). Damit hatte ich mich nun schon abgefunden, dass sie ihn mir nicht vorstellt und das ich das auch nicht durchkriege. Soweit, sogut! Jetzt wurde ich gestern mit Prügel bedroht, wenn ich dem Neuen zu nahe kommen sollte…was ich ja auch nie gesagt habe…und ich kenn jetzt 2 gute Freunde oder Kumpels von ihm. Einer davon, der mich bedroht hat, hat 2 Jahre wegen Autodiebstahl gesessen. Jetzt möchte ich natürlich nicht, dass mein Sohn in solch ein Umfeld gerät und möchte ihm den Umgang mit meinem Sohn verbieten. Noch hat sie ja ihre eigene Wohnung…es wäre also rein Räumlich möglich, dass er keinen Kontakt zu ihm hat. Was soll ich hier tun und wie geh ich am besten vor bzw. ist es überhaupt möglich dagegen was zu machen?

    VG und Dank im voraus

  2. 28.02.2010, 22:34 #2

    Oha was eine komplizierte Situation! Anwalt fragen?
    Ich drücke Dir ganz fest die Daumen das da bald eine Lösung, die für Dich tragbar ist, gefunden werden kann!

    Felix Maurice *6.1.2010

  3. 28.02.2010, 23:44 #3

    Hallo Marvinchen, ich bin da jetzt fachlich nicht so bewandert. Aber ich denke, du solltest nach einem Fachanwalt gucken, der dich da kompetent beraten kann. Vor allem, weil du schon bedroht worden bist. Da einen fachlichen Rat zu geben ist immer sehr schwierig.

    Lg twokidsmum

  4. 01.03.2010, 08:17 #4

    Auch das Jugendamt würde ich einschalten. Die sollen wenigstens mal bei der Mutter vorbeischauen. Es macht schon ein wenig Eindruck wenn sie merkt, du bewegst etwas. Du musst es aber so schildern, dass du dein Kind bedroht siehst. Ich hab schlechte Erfahrungen mit dem Ju-Amt. So schnell bewegen die sich nicht. Kennst du die Leute die dich bedrohen mit Namen. erstatte Anzeige. Lass dich nicht einschüchtern. Mit einem Anwalt kann man auch kurzfristig eine einstweilige Verfügung erwiken, damit das Kind bis zur eindeutigen Klärung der Angelegenheit das Wohnrecht zu dir bekommt. Einfach wird es nicht.

    Ich drück dir die Daumen.

  5. 01.03.2010, 13:42 #5

    erstmal danke für die schnellen Antworten. Also mein Sohn wohnt ja sowieso bei mir und wir haben beide das Sorgerecht, von daher bin ich schon erstmal auf der richtigen Seite. Den, der mich bedroht hat kenn ich sogar sehr gut…bin mit ihm zusammen in die Schule gegangen, daher weis ich das auch mit der Gefängnisstrafe. Der andere der da in der Gruppe mit bei ist, ist sogar aus meiner eigenen Familie ein entfernter Verwandter. Anzeige werde ich nicht erstatten, da ich weder die Drohung ernst nehme noch Angst habe. Ausserdem wird auch bei einer Anzeige nicht viel passieren. Mit dem Jugendamt hab ich heute schon gesprochen, soll ich morgen hin. Die haben aber gleich gesagt ich soll das über einen Anwalt machen. Den habe ich auch schon angerufen, der sagt erstmal Jugendamt und der Mutter auf die Finger klopfen und dadurch das Ihr Neuer seine Tochter angeblich aus mir unbekannten Gründen nicht sehen darf, den vom Jugendamt prüfen lassen, was da los ist. Ansonsten strebe ich jetzt an, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich allein einzuklagen. Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht und kann mir ein paar Tips geben, wie ich am besten vor gehe. Auf jeden Fall werde ich den Teufel tun, der Mutter ihren Sohn zu entziehen. Er braucht sie genauso wie mich.

  6. 02.03.2010, 22:41 #6

    Dein Anwalt kann dich da bestimmt besser beraten, wie du das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht bekommst. Ich drücke dir und deinem Sohn die Daumen, dass der Typ sich schon bald von deiner Ex trennt.

  7. 11.11.2011, 17:22 #7

    Also da dein Sohn sowieso bei dir wohnt, würd ich mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und mit denen durchsetzen ,dass sie erst wieder Kontakt haben darf, wenn dieser zweifelhafte ‘Umgang ausgeräumt ist. Es gibt auch die Möglichkeit von begleiteten Besuchen mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes zusammen, die die Situation beurteilt. Lass dich nur nicht abwimmeln und bestehe darauf, dass dir bei dieser Sache geholfen wird.

    LG

  8. 11.11.2011, 19:10 #8

    Da du meines erachtens schon alles in die wege geleitet hast für nen gutes ende kann ich dir nur noch www.vatersein.de empfehlen Ist ne gute Seite UND umbedingt drauf achten das deine Ex das kind nicht bei sich hat wenn sie post vom Anwalt oder JugendAmt bekommt. ansonsten gibst du den kleinen evtl klamotten mit? in ner tasche von dir? GPS Sender einbauen und KEINEM veraten (dazu gibt es hier im forum ein paar liks ich kann se dir aber auch per pm schicken wenn erwünscht) . sorry aber ich denk immer an das schlimmste und so neu ist es ja nun nicht das nach streitigkeiten der Eltern einer mit dem kind abhaut.

    Ach ja Wenn das kind bei dir wohnt müstest du eigentlich auch das aufenthaltsbestimmungsrecht haben aber erkundige dich da mal genauer beim anwalt.

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