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15.09.2011, 02:20 #1
ich und die mutter meines sohnes waren nicht verheiratet und so bekam er ihren nachnamen nach der geburt, jetzt hat sie geheiratet und er bekam seinen nachnahmen, hätte ich es verhindern können zb ohne meine zustimmung?
so wie es aussieht bekomme ich sehr wahrscheinlich das alleinige sorgerecht zugesprochen, bekommt er dann meinen nachnahmen?
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15.09.2011, 08:04 #2
Hallo Goldkater,
http://www.gesetze-im-internet.de/na…8BJNE000400303
gemein ich weiß, aber das ist ein sehr komplexes Thema und wird in Deutschland oft von Fall zu Fall entschieden. Hattest du denn schon einen Teil des Sorgerechts? Da ihr nicht verheiratet wart, muss das ja nach der Geburt auch erst beim Jugendamt beantragt werden. Wenn nicht, weiß ich nicht ob du gegen die Namensgebung etwas hättest tun können. Aber mit… …muss der leibliche Vater der Namensänderung auf jeden Fall -zumindest zustimmen (ich glaube, das ist aber generell so). Ein kleiner Kampf wird es aber auf jeden Fall.
Gruß Capri
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16.09.2011, 10:25 #3
also nicht verheiratet heißt das sie das alleinige sorgerecht hat ein grund zur namensänderung eines kindes ist zb eine Heirat da war alles legitim und einwände nicht möglich (auch wenn die vateschaft von dir anerkannt worden ist) solltest du das sorgerecht bekommen ist eine namens änderung nicht zwingend nötig und somit kaum möglich ein grund für eine weitere namens änderung können vorhandene geschwister sein mit deinem nahmen oder wenn sich die andere seite nicht aber auch GARNICHT ums Kind kümmert und sorgt. im allgemeinen ist eine namens änerung nicht leicht der names geber mus evtl zustimmen sollten besondere gründe da sein weshalb dem kind der nahme nicht zuzumuten ist kann ein gericht anstelle des nahmensgebers zu deinen gunsten entscheiden aber ich würde das besser mit einem anwalt für FamilienRecht durchsprechen
nen beratungsgespräch kostet meistens 20 – 30 euro
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18.09.2011, 18:33 #4
Hallo Goldkater, wie kommst du eigentlich darauf, dass dir das alleinige Sorgerecht für deinen Sohn zugesprochen werden sollte?! Dies halte ich in Anbetracht der von dir geschilderten Umstände für sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich …
“Es geschehen Dinge, die wie Fragen sind. Es vergehen Sekunden oder Jahre, und das Leben antwortet.”
(Alessandro Baricco)
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19.09.2011, 15:04 #5
Zitat von Goldkater ich und die mutter meines sohnes waren nicht verheiratet und so bekam er ihren nachnamen nach der geburt, jetzt hat sie geheiratet und er bekam seinen nachnahmen, hätte ich es verhindern können zb ohne meine zustimmung?
so wie es aussieht bekomme ich sehr wahrscheinlich das alleinige sorgerecht zugesprochen, bekommt er dann meinen nachnahmen?
Bei uns war das auch so. Er hat dann eine Vaterschaftsanerkennung gemacht.Und konnten somit auch gleich den Nachnamen von ihm dem kleinen geben.
Was das andere angeht habe ich keine Erfahrung. Allerdings kann ich von hören sagen, das es glaube ich nicht geht.