Drei Jahre vor dem Familiengericht – meine bisherigen Erfahrungen …

  • 21.10.2013, 11:08 Drei Jahre vor dem Familiengericht – meine bisherigen Erfahrungen … #1

    Heute vor genau drei Jahren wurde die unmittelbare Herausgabe meiner Tochter an mich (nach einer 15 Tage dauernden rechtswidrigen Fremdplatzierung, welche vom Jugendamt “vorgenommen” wurde) vor dem Familiengericht beschlossen. Dass mein Engel danach über mehrere Monate ein seelisches Wrack war, an Panikzuständen etc. litt, schrieb ich bereits an anderer Stelle.
    Weitere Verfahren wegen Unterhalt, Umgangsregelung, vermeintlicher Kindeswohlgefährdung etc. folgten. Der Richter ist immer derselbe. Ebenso hat meine Tochter vor dem Familiengericht einen Verfahrensbeistand, welcher ihre Interessen vor dem Gericht vertreten soll. Auch diesen kenne ich seit drei Jahren. Es gab Zeiten, in denen mein Ex-Mann, welcher mitunter zwei bis drei Mails wöchentlich an das Jugendamt schrieb, in denen es um angeblich unmögliche Zustände bei mir ging, und ich uns nahezu alle 14 Tage vor Gericht “trafen”. Zermürbungsprozesse. Der Richter macht zum ersten Mal deutlich, dass er von uns allmählich “die Nase voll” habe. Unsere Scheidung wird in fünf Minuten sang- und klanglos vollzogen. Natürlich leidet unser Wunschkind. Auch ich als Mutter und Ex-Frau leide und bitte meinen ehemaligen Gatten irgendwann, endlich die unermüdlichen “Kämpfe” vor dem Familiengericht zu beenden. Nein, dies möchte er nicht. Nachdem er erfährt, dass er im Jahre 2014 für sechs Monate nach Afghanistan soll, beantragt er wenig später das alleinige Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser Wunschkind. Ich falle vom Glauben ab, als am 21.3. dieses Jahres seinem Antrag entsprochen wird und vom Richter ein psychologischer Gutachter (er hat sofort einen bestimmten im Auge) beauftragt wird. Dieser Gutachter soll über die Erziehungsfähigkeit bzw. Erziehungsunfähigkeit beider Elternteile entscheiden.
    Zermürbungsprozesse.

    Meine Recherchen ergeben, dass es keinerlei Definition des Begriffes “Erziehungsfähigkeit” gibt. Mir schwant mithin bereits nichts Gutes. Nach zweimaligem Kontakt mit mir (im Mai und Juni dieses Jahres für jeweils knapp zwei Stunden) erstellt der Gutachter ein 75 Seiten umfassendes Gutachten. Von diesem sowie dem Ergebnis erfahre ich Ende September 2013. Ich soll erziehungsunfähig sein, mein Ex-Mann hingegen erziehungsfähig. Nach drei Tagen des Schockzustandes und der Trauer raffe ich mich auf. Das Gutachten arbeite ich mit meiner Anwältin in etwa zwölf Stunden durch. Es enthält auf nahezu jeder Seite drei bis vier Lügen, Verfälschungen (durch gezielte Verkürzung von Aussagen, Mails, Psychiatrieberichten etc.) sowie frei erfundene Episoden.

    In diesem Gutachten erfahre ich auch, dass mein Ex-Gatte mich als “Kollateralschaden” (Zitat!) betrachtet.
    Eine Therapeutin, die ich um Hilfe bitte und die mich aufgrund meines Doktortitels fragt, worin ich promoviert habe, kommt abschließend immerhin zu der Feststellung, dass es schon recht absurd klinge, eine Doktorin der Erziehungswissenschaft für erziehungsunfähig zu erklären.

    Freundinnen und Bekannte wenden sich ab: Die Geschichte sei ihnen zu belastend. Sie müssten sich abgrenzen.

    In 99 von 100 Fällen wird der Gutachter zu dem Urteil kommen, welches der Richter sich wünscht; dies erfahre ich nach intensiver Recherche. Meine Anwältin teilt mir mit, dass unser Richter unsere Akte nun endlich für immer schließen wolle. Der Kampf für mein Kind (und natürlich auch für mich) geht weiter: Die Befangenheit des Gutachters wird postuliert und ein Gegengutachten beantragt. Ob diesem stattgegeben wird, weiß ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Etwa 25.000 EUR haben meine Eltern bereits an Anwaltskosten sowie Gerichtskosten bezahlt. Nun beträgt allein der Verfahrenswert 10.000 EUR, so dass von unglaublichen weiteren Summen auszugehen ist. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann ich nur jedem raten, er möge dem Familiengericht, wenn es sich vermeiden lässt, aus dem Wege gehen.

    Man bedenke: In unserem Falle wird an einem Kind gezerrt, das von sich aus sagt: “Zu meiner Familie gehören Mama, Papa und ich.”

    Wichtige Hinweise zum Familienrecht

    1. “Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl.”
    2. “Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird.”
    3. “Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens.”
    4. “Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt.”
    5. “Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt.”
    6. “Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt.” [9]

    WikiMANNia rät:
    “Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten.”
    “Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht.” (Quelle: WikiMANNia, Artikel “Kindeswohl”)

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