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01.03.2014, 15:23 Rechtsstaat??! #1
Hallo, am 16. Februar dieses Jahres hielt sich mein Ex-Gatte nach der Übergabe meiner Tochter noch heimlich in unserem Treppenhaus auf, was ich erst nach etwa 20 Minuten bemerkte, als er an unserer Wohnungstür Sturm klingelte, gegen diese klopfte und mich als “irre” bezeichnete, was mein Schatz bedauerlicherweise mitbekam. Ich öffnete natürlich nicht, da ich Angst vor ihm habe – und dies seit über drei Jahren. Nicht ohne Grund hatte er bereits zweimal Näherungsverbot mir gegenüber. Des Weiteren schrie mein Ex-Gatte noch, dass er zur Polizei gehen würde, um mich wegen Kindesmisshandlung anzuzeigen. Am späten Abend, als mein Schatz schlief, hörte ich meine Mailbox ab. Darauf schreit mein werter Ex-Gatte Folgendes:
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“Für das, was jetzt folgt, kannst Du mich gerne wegen Beleidigung verklagen. Ich bin ja nur mal im Treppenhaus geblieben, um zu hören, was passiert und warum ich den Eindruck habe, dass Julika so unter Druck steht. Du bist das unglaublichste Dreckstück, das mir je über den Weg gelaufen ist! Wenn jemand so mit seinem Kind umgeht – so, solange auf dem Kind rumhackt, bis es anfängt zu weinen – und dann auch noch sagt: Na ja, das sind die Sachen, die Papa dir geschenkt hat. Die räumen wir jetzt weg. Papa kann dir seine Liebe nicht anders zeigen. Du bist das mieseste Stück Dreck, das auf dieser Erde wandelt, und du hältst dich für die großartigste Mutter, die rumläuft. Es ist unglaublich! Es ist unglaublich! Ehrlich!”Zur Beschuldigung an sich: In keiner Weise habe ich auf meiner Tochter “rumgehackt”: Ich habe sie lediglich zur Rede gestellt, weil sie eine Kindergartenfreundin gebissen, getreten und gehauen haben soll, so dass diese nun auch nicht mehr zur Geburtstagsparty meiner Tochter kommen möchte. Da ich selbst ein gebranntes Kind bin und in meiner Kindheit und Jugend mitunter massiv psychisch sowie physisch misshandelt worden bin, bin ich, was jegliche Form der Kindesmisshandlung betrifft, ganz besonders sensibel, weil ich weiß, wie weh so etwas tut. Für die großartigste Mutter der Welt habe ich mich noch nie gehalten …
Nachdem ich die zitierte
“Nachricht” auf der Mailbox abgehört hatte, fühlte ich mich bedroht und konnte deswegen die halbe Nacht lang nicht schlafen. Da wir uns im Sogerechtsstreit befinden und Julchens Vater unglaublich aggressiv ist, ist nicht auszuschließen, dass er sich mit unserem Wunschkind ins Ausland “absetzen” könnte, da er mir partout ihren Reisepass nicht geben will, obwohl dieser von der Person aufzubewahren ist, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat – und das bin (zurzeit) immer noch ich. Von der Polizei werde ich überhaupt nicht ernst genommen. Obwohl ich den Text, welchen ich zitiere, direkt bei der zuständigen Polizeibehörde vorspielte, wurde dort nicht einmal eine Anzeige wegen Beleidigung aufgenommen, weil diese ohnehin eingestellt werden würde. Ich solle mich an meine Anwältin wenden. Dies tat ich natürlich auch, u. A. noch deshalb, weil mein Ex-Gatte sich zum wiederholten Male in meinem Account aufhält/aufhielt, mich Tag und Nacht mit beleidigenden SMS, E-Mails etc. belästigt. Der reinste Psychoterror! Meine Anwältin stellte beim Amtsgericht in … den Antrag auf eine einstweilige Schutzanordnung für mich, und zwar ohne vorherige mündliche Anhörung, zumal mein Ex-Mann bereits im Oktober 2013 wegen vergleichbarer Vorfälle gewissermaßen “abgemahnt” worden war. Nun erhielt ich vor einigen Tagen Post von besagtem Amtsgericht. Ich bin am 13. März zum Verhandlungstermin geladen. Bis dahin passiert also erst einmal gar nichts … Ich bin wirklich schockiert, dass man als Mutter mit seiner Tochter keinerlei Schutz erfährt. Mein Ex-Gatte hat schließlich auch bereits verkündet, dass er mich umbringen wolle etc. Die “110” darf ich erst wählen, wenn Julchens Vater sich in unserer Wohnung befindet. Dann dürfte es allerdings bereits zu spät sein … Wie beurteilt ihr die Lage/Situation?
Eure schockierte Ulrike
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01.03.2014, 18:33 Rechtsstaat??! #2
Liebe Ulrike, es ist wirklich erschreckend was du schilderst, aber es zeigt, was man ja immer wieder mitbekommt: Die Polizei kann erst dann tätig werden, wenn etwas passiert IST und (leider!) nicht jeden deutschen Staatsbürger vor etwaigen Verfolgern schützen. Damit möchte ich keinesfalls sagen, dass dieses Verhalten der Polizei dir gegenüber unbedingt gerechtfertigt ist, aber ich würde dich gerne einmal fragen, inwiefern du genau geschützt werden willst. Soll ein Beamter vor eurem Haus Wache halten?
Es ist tragisch, aber Fakt: Die Polizei kann dich und dein Kind erst schützen, wenn etwas passiert ist. Da dein Ex-Mann bisher nicht gewaltsam in deine Wohnng eingedrungen ist, “können” sie nichts machen.
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01.03.2014, 22:42 Rechtsstaat??! #3
Liebe Resa, natürlich erwarte ich nicht, dass jemand vor unserem Haus Wache stehen soll, und ich weiß selbstverständlich auch, dass der Polizei in gewisser Weise, wie du es beschreibst, die Hände gebunden sind. Mit einem sofortigen Näherungsverbot hätte ich in unserem Fall allerdings schon gerechnet. Bei Zuwiderhandlungen muss mein Ex-Gatte bis zu 250.000 EUR Strafe zahlen, was ihn “hervorragend” abschreckt. Zudem gab es im Zusammenhang mit dem letzten Näherungsverbot eine sogenannte polizeiliche Ansprache, was bedeutete, dass zwei Kollegen (wenn ich mich recht erinnere; vielleicht war es auch nur ein Polizist) Julikas Vater in seiner damaligen Wohnung aufgesucht haben und ihm gewissermaßen noch einmal deutlich gemacht haben, was er nun bereits alles “angestellt” hätte und was er gefälligst dringend und auf der Stelle zu unterlassen habe etc. Diese polizeiliche Ansprache hat seinerzeit extrem viel bewirkt, so dass mein Ex-Gatte sich danach für den vorgegebenen Zeitraum von drei Monaten “ordnungsgemäß” verhalten hat.
Liebe Grüße von Ulrike
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02.03.2014, 13:57 Rechtsstaat??! #4
Liebe Ulrike, d.h. dein Ex-Mann hat das Näherungsverbot nun gebrochen? Oder galt dieses nur für eine gewisse Zeitspanne, welche nun “abgelaufen” ist? Durch den nun folgenden Prozess wird deine Anwältin ja hoffentlich Konsequenzen für deinen Ex-Gatten erreichen können. Halte uns bitte auf jeden Fall auf dem laufenden! Liebe Grüße,
Resa
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02.03.2014, 19:57 Rechtsstaat??! #5
Hallo Resa, nein, mein Ex-Gatte hat dem Näherungsverbot, welches ihm zweimal für jeweils drei Monate auferlegt wurde, nicht zuwider gehandelt. Ich hätte es in Anbetracht der Vorgeschichte und der zahlreichen Beweise, welche meine Anwältin an das Amtsgericht in … gefaxt hat, aber für mehr als angemessen gehalten, dass umgehend erneut ein solches Näherungsverbot ausgesprochen wird.
Liebste Grüße von Glashaus
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03.03.2014, 22:06 Rechtsstaat??! #6
Liebe Ulrike, schwierige Situation… Nach den erst kürzlich vorgefallenen Ereignissen hoffe ich, dass ihr wieder ein Näherungsverbot erreichen könnt! Es ist immer wieder erschreckend wie sich Liebe so in Hass verkehren kann… Noch einmal allen Respekt an dich, wie du das mit deiner Süßen durchstehst! Liebe Grüße,
Resa
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03.03.2014, 23:26 Rechtsstaat??! #7
Hallo Resa, ich bin mir im Nachhinein sicher, dass mein Ex-Mann mich nie (wirklich) geliebt hat – das ist das besonders Erschreckende, wie ich finde … Meine Süße und ich sind Gott sei Dank beide Kämpfernaturen mit einem Dickschädel und einem ausgeprägten eigenen Willen!
Liebe Grüße von Ulrike