Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall?

  1. 29.04.2014, 22:59 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #1

    Hallo, Hab mal eine rechtliche Frage… Unser Vermieter meinte heute zu uns, dass er unsere Wohnung vielleicht bald für den Eigenbedarf braucht. Es ist aber noch nicht ganz sicher und wenn er sie wirklich braucht schickt er uns eine Kündigung. Ich brauche glaube ich nicht zu erwähnen, dass es ziemlich Sch…. wäre, wenn wir uns eine neue Wohnung suchen müssten. Im übrigen finde ich es extrem unfair von ihm uns das einfach mal kurz zwischen Tür und Angel zu sagen….aber egal. Jetzt zu meiner Frage: Darf er das einfach so machen? Oder liegt in unserem Fall vielleicht ein Härtefall vor, bei dem diese Sozialklausel greift? Ich meine wegen meiner Ausbildung und den Kindern und so? Liebe Grüße

    Rosa (die ziemlich verwirrt und angepisst ist)

  2. 29.04.2014, 23:39 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #2

    Huhu, zu deiner Frage, liebe Rosa, habe ich einen recht interessanten Beitrag gefunden, in welchem zumindest steht, dass “Prüfungsstress” sowie “kleine Kinder” Gründe dafür sein könnten, dass der Härtefall greift. Zudem muss der Vermieter seinen Eigenbedarf überzeugend nachweisen können. Sollte er dazu in der Lage sein, müsste in eurem Falle wohl schlimmstenfalls das Gericht entscheiden.

    http://www.zdf.de/volle-kanne/mietre…-32241272.html

    Wie lange lebt ihr bereits in eurer jetzigen Wohnung? Vermieter … *kotz* Meine Vermieterin ist auch unmöglich … Aus vielen anderen Gründen … Nun, ich hoffe mal stark, dass ihr in eurem Zuhause bleiben könnt und es erst gar nicht zu einer Kündigung kommt.

    Fühl dich gedrückt von deiner Ulrike

  3. 29.04.2014, 23:53 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #3

    Danke für den Link! Ich wird mir den mal mit meinem Freund zusammen durchlesen smile-9187979 Prüfungsstress und kleine Kinder würde ja auf uns zutreffen… Ich hoffe es kommt erst garnicht soweit. Ich find das so bescheuert von dem Typ, ich meine er kennt doch unsere Situation… Außerdem fand ich es echt blöd wie er das so nebenbei gesagt hat. Ich stand mit den Zwillingen und zwei vollen Einkaufstüten vor unserer Haustür und da kommt der und erzählt mir das. Ich dachte ich hör nicht richtig! Wir leben seit 2 Jahren in der Wohnung. Wir sind da zuhause. Die Wohnung ist perfekt für uns. Ich meine sie ist jetzt nicht super groß, mein Freund und ich müssen im Wohnzimmer schlafen, sie liegt im 5 Stock und hat auch keinen Balkon oder sonst irgendwelchen Luxus… Aber es ist nicht zu laut, die Krippe und der Bahnhof sind in der Nähe, es hat zwei Straßen weiter einen Park, die Zwillinge haben ein Zimmer, dass garnicht mal so klein ist und sie ist vor allem bezahlbar… Wir wollen hier nicht weg! Jetzt schaun wir halt mal was passiert. Vielleicht bleibt ja auch alles so wie es ist, und wir haben uns ganz umsonst Sorgen gemacht.

    Deine Rosa

  4. 30.04.2014, 00:02 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #4

    Meine Vermieterin hat auch nicht die Spur von Taktgefühl … nee-1504329 Ihr habt ja beim besten Willen bereits mehr als genug “um die Ohren”! Noch mehr “Sorgen” könnt ihr nun wirklich nicht gebrauchen …

    Und ein Zuhause, in welchem man sich wohl fühlt, ist etwas ungemein Wichtiges.

  5. 30.04.2014, 09:20 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #5

    Ohje, das ist aber doof. Sehr sogar. Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine, dass Euer Vermieter Euch im Eigenbedarf-Fall auch eine angemessene ähnliche Wohnung suchen muss. Wenn Du magst, kann ich diesen Fall mal im Juraforum schildern. Ich habe da schon ganz oft nachgefragt, wenn es irgendwelche rechtlichen Dinge zu klären gab. Man schreibt dann als “fiktiven Fall”, also ohne Namen etc.

    In dem Forum halten sich (angehende) Juristen auf. Kannst Dich dort natürlich auch selbst registrieren und nachfragen.

  6. 30.04.2014, 14:42 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #6

    Ja du sagst es! Wäre echt super, wenn du das im Juraforum fragen könntest. Dann muss ich mich da nicht anmelden! Aber nur wenn dir das keine all zu großen Umstände macht…

    Lg Rosa

  7. 30.04.2014, 14:47 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #7

    Klar, das ist kein Problem, mache ich gerne. Ich tippe da heute Abend mal Deinen “fiktiven” Fall ein. Mal hören, was die dazu sagen.

  8. 30.04.2014, 15:14 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #8

    Da bin ich auch mal gespannt, aber ich denke, dass sieht wohl eher nicht so gut aus… icon_sad-1703953 Hatten vor ein paar Jahren mal einen ähnlichen Fall im Freundeskreis und die mussten leider tatsächlich aus der Wohnung raus. Kann man nur hoffen, dass sich seither ein bisschen was geändert hat. Ich drück Euch die Daumen.

  9. 02.05.2014, 11:52 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #9

    Ich habe den Fall jetzt im Juraforum geschildert. Bin leider erst heute morgen dazu gekommen. Rosa, schau doch bitte nochmal drauf, ob die Informationen, die ich dort gegeben haben, auch wirklich alle so stimmen. Falls nicht, würde ich den Beitrag dann noch korrigieren. Guten Morgen zusammen Ich habe mal wieder einen fiktiven Fall für Euch. Nehmen wir an, ein junges Ehepaar wohnt seit 2 Jahren mit seinen 2-jährigen Zwilligen in einer Mietwohnung. Nehmen wir weiterhin an, der Mann arbeitet in Vollzeit, die Frau befindet sich in der Ausbildung (Teilzeit) und steht kurz vor ihrer Prüfung. Die Kinder besuchen halbtags eine Krippe und sind nachmittags zu Hause. Die Frau steht also unter enormen Druck, weil sie sich nachmittags sowohl um die Kinder kümmern als auch auf die Prüfung vorbereiten muss. Der Vermieter spricht die Frau, als sie mit den Kindern vom Einkaufen kommt im Hausflur an und teilt ihr mündlich mit, dass er die vermietete Wohnung demnächst selbst benötigt und ihnen deshalb eine Kündigung schicken wird. Ich stelle mir jetzt die Frage, ob es hinsichtlich des Eigenbedarfes eigentlich so etwas wie eine Härtefall-Regelung gibt und ob der Vermieter auch in so einem Fall (Prüfungsstress, kleine Kinder) seinen Eigenbedarf “so einfach” geltend machen kann. Nehmen wir an, der Vermieter ist im Recht und darf der Familie aufgrund seines Eigenbedarfes kündigen. Welche Möglichkeiten hätte die Familie dann? Müsste der Vermieter den Mietern eine Ersatzwohnung organisieren? Und was wäre als Ersatz dann als angemessen zu betrachten?

    Die Wohnung hätte zwar keine besondere Größe und das Ehepaar würde im Wohnzimmer schlafen, Krippe und Bahnhof wären in unmittelbarer Nähe und die Wohnung wäre bezahlbar. Staatliche Unterstützung würde die Familie nicht erhalten.

  10. 02.05.2014, 12:05 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #10

    Hallo Bibi, das klingt so, als hättest du alles Wesentliche bedacht. Bei Rosa und ihrem Freund handelt es sich allerdings nicht um ein Ehepaar, sondern “nur” um Verlobte. Ob das für Juristen in diesem Fall relevant ist, weiß ich allerdings selbst nicht, aber präzise Angaben sind natürlich stets wichtig.

    Ganz liebe Grüße von Ulrike

  11. 02.05.2014, 12:24 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #11

    Oh ok, danke für den Hinweis. Dann werde ich das in meinem Beitrag direkt mal editieren.

  12. 02.05.2014, 12:26 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #12

    Oh, ich hab schon Antworten bekommen. Das ging ja fix heute. Ich zitiere mal.
    Ich würde der Familie auf jeden Fall Hilfe vom Anwalt empfehlen. Konkret sollte aber erst die schriftliche Eigenbedarfskündigung abgewartet werden. Zu Prüfen wäre, ob Härtefall zb. bedeuten würde, die Familie müsste sich um eine andere KiTa bemühen und würde zb. keinen Platz finden, weil alles voll ist. Oder eine erneute Schwangerschaft, oder einfach kein anderer Mietraum in der Umgebung zum angemessenen Preis zur Verfügung steht ohne die Familie finanziell zu überlasten. Bei 2 Jahren Wohnzeit würde die Kündigungsfrist 3 Monate betragen.

    Widerspruch einlegen könnte sich lohnen, hier widerum wäre der Weg über den Anwalt der sichere Weg, das alles genau geprüft würde.

    Nein, das ist kein Härtefall, der eine Eigenbedarfskündigung ausschließen würde. Der Vermieter kann kündigen und er muss der Familie auch keine Ersatzwohnung besorgen.

    Die Familie sollte das Kündigungsschreiben auf rechtliche Wirksamkeit prüfen (lassen), denn hier sorgen oft schon Formfehler für Unwirksamkeit. Im Falle der Unwirksamkeit ließe sich wahrscheinlich wenigstens etwas Zeit gewinnen.

    Ganz naiv würde ich die Prüfungssituation für eine Verzögerung geeignet halten, aber kaum mehr.

    Zu bedenken wäre auch – rein spekulativ – dass dieser fiktive VM den Eigenbedarf nur mündlich vorschieben könnte, um die M selbst zur Wohnungssuche und zu einer Kündigung zu bewegen.

  13. 02.05.2014, 13:45 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #13

    Oh man, hört sich ja nicht so toll an! Wir machen jetzt erstmal garnichts, und warten ab bis wir das schriftlich bekommen. Das mit diesem Wiederspruch würde ja noch mehr Stress bedeuten, noch mehr Termine. Wie sollen wir das denn – rein von der Zeit her – schaffen? Abgesehen davon können wir uns einen Anwalt garnicht leisten. Ich mag mir garnicht ausmalen was passiert wenn wir keine andere Wohnung finden. Wo sollen wir denn dann mit den Kindern hin?

    Da war ja mal wieder so klar, dass uns das passieren muss…. Scheiße!

  14. 02.05.2014, 14:23 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #14

    Gibt es bei euch einen Mieterverein? Vielleicht könnt ihr euch dort erkundigen und Hilfe holen? Hat euer Vermieter gesagt, wer aus der Familie Bedarf hat, wer also einziehen soll?

    Habt ihr sonst Ärger mit eurem Vermieter? Könte es sein, dass er euch einfach ,,loswerden” will?

  15. 02.05.2014, 14:33 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #15

    Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung ob es hier einen Mietverein gibt, werde aber gleich mal googeln. Er sagte zu uns, dass seine Tochter mit ihrem Freund einziehen will. Dann könnten er sie öfter sehen…

    Richtigen Ärger haben wir eigentlich nicht. Ich jedenfalls würde es nicht ärger nennen. Er beschwert sich manchmal darüber, dass die Kinder zu laut sind. Wir bemühen uns schon leise zu sein und die Mittagsruhe und so Zeugs einzuhalten, aber mit kleinen Kindern funktioniert das eben nicht immer. Eigentlich dachte ich auch er würde das verstehen…

  16. 02.05.2014, 14:51 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #16

    Das deutsche Recht erschreckt mich immer wieder: Wenn es sich in eurem Fall nicht um einen Härtefall handelt, liebe Rosa, bei wem und unter welchen Umständen würde es sich dann um einen Härtefall handeln?! Wohnt euer Vermieter etwa in demselben Haus wie ihr? Nun, es liegt ja noch gar keine Kündigung vor. Möglicherweise würde ich euren Vermieter in absehbarer Zeit noch einmal darauf ansprechen, wie “ernst” seine Äußerung bezüglich des Eigenbedarfs nun wirklich gemeint war. Falls euch (was nicht zu hoffen ist) eine Kündigung vorgelegt werden sollte, würde ich damit auf jeden Fall zu einem Anwalt für Mietrecht gehen und euer Anliegen vortragen. Erstens kostet derlei keine Unmengen und zweitens habt ihr möglicherweise auch Anrecht auf Prozesskostenhilfe.

    Ganz liebe Grüße von Rike

  17. 02.05.2014, 15:41 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #17

    Ja, er hat dort 3 Wohnungen. Zwei große 4-Zimmer-Wohnungen und unsere 2-Zimmer-Wohnung. Und er wohnt in einer der 4-Zimmer-Wohnungen.

  18. 02.05.2014, 16:08 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #18

    Ich bin mehr als froh darüber, dass unsere Vermieterin nicht in unserem Haus wohnt. Sie ist derart kinderfeindlich, dass sie niemals eine Familie mit Kind einziehen lassen würde … Dabei hat sie selbst zwei Söhne, welche inzwischen erwachsen sind. Dementsprechend bin ich in unserem Altbauhaus auch die einzige Mieterin mit Kind, werde aber gewissermaßen nur “geduldet” wird, da ich bzw. mein früherer Gatte und ich ja schon eine ganze Weile vor Julikas Geburt hier gewohnt haben, ich immer pünktlich meine Miete zahle etc.

    Die knapp 90 Quadratmeter große Wohnung unter uns steht übrigens seit etwa einem Jahr leer, was keinesfalls daran liegt, dass es keine Interessenten geben würde, sondern vielmehr daran, dass die Vermieterin am liebsten eine Person (maximal ein Pärchen) als Mieter hätte. Ein Doktortitel macht sich immer gut … Ausländer, Kinder, Haustiere, Hartz-IV Empfänger etc. sind “selbstverständlich” unerwünscht … 😡

  19. 02.05.2014, 16:16 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #19

    Na holla, hört sich ja nach einer sehr toleranten und freundlichen Frau an wink-1156746
    Aber es ist ihre Wohnung und sie darf damit machen was sie will… ihr Pech, dass sie keine Mieter findet

  20. 03.05.2014, 13:31 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #20

    Wollen heute Nachmittag mal zum Vermieter rüber gehen und Klartext reden… ich bete, dass sich das schnell klärt und dass es keinen Streit gibt

  21. 03.05.2014, 18:29 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #21

    Viel Erfolg und schreib mal, wie es gelaufen ist. Es könnte durchaus sein, dass ihn eure Kinder stören. Vielleicht will er es nur nicht so offen sagen.

    Wir haben uns mal für eine Vier-Raum-Wohnung interesiert … der Vermieter wollte allerdings keine (kleinen) Kinder. Ich hoffe mal, er hat jetzt ein älteres Ehepaar in der Wohnung, welches ständig Party macht wink-1156746. Die Wohnung stand übrigens sehr, sehr lange leer.

  22. 03.05.2014, 21:40 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #22

    Ihr wolltet wissen wie es weiter gegangen ist, bzw. immer noch geht: Unser Vermieter hat es ernst gemeint! Wir waren heute Nachmittag bei ihm und da hat er es bestätigt. Das Kündigungsschreiben hat er schon aufgesetzt, und es wir demnächst in unserem Briefkasten liegen. Er hat sich bei uns entschuldigt, wollte uns wohl nicht überfallen, sondern eigentlich nur Vorwarnen (na super…vielen Dank!). Es tut ihm auch schrecklich Leid, dass er uns rauswerfen muss, aber seine Tochter braucht unbedingt eine Wohnung (wunderbar… und wir brauchen natürlich keine Wohnung… wir können mit den Kindern ja auch einfach unter der Brücke schlafen) Ich hab keinen Plan, was wir jetzt machen sollen. Mein Freund telefoniert gerade rum… Morgen kommen mein Vater und mein “Schwiegervater”, vielleicht wissen die ja Rat. Werden uns vermutlich einen Anwalt suchen, das ganzen Kündigungszeug prüfen und nebenher trotzdem nach einer neuen Wohnung suchen. Ich hab eigentlich im Moment keinen Nerv dafür… in zwei Wochen schreibe ich Zwischenprüfung, danach fängt mein Praxisblock an, ich muss mich unbedingt um zwei Kindergartenplätze bemühen (langsam wird’s nämlich knapp), Mina ist immer noch nicht ganz gesund (die Erkältung schleppt sie jetzt schon 2 Wochen rum), ich muss morgen nochmal mit ihr zum Arzt und für Freitag hat sich das JA angekündigt… Aber dann mach ich das mit der Wohnung jetzt eben auch noch, macht ja nix!

    Oh was für ein verdammter Arsch… ganz lieb und nett tut er immer; es tut ihm ja soooooo Leid, aber es geht einfach nicht anders… Ja klar, es geht nicht anders….für uns geht es auch nicht anders

  23. 03.05.2014, 21:49 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #23

    Oh, was für eine Hiobsbotschaft! Das geht doch gar nicht!!! Wie Kotori kann ich mir ebenfalls vorstellen, dass deinen Vermieter schlicht und ergreifend die Kinder stören. Nehmt euch bloß einen Anwalt und lasst euch nicht unterkriegen, auch wenn dies in Anbetracht der Situation schwer fallen mag!!! Was möchte das Jugendamt am Freitag bei euch, wenn ich fragen darf?

    Deine traurige Ulrike

  24. 03.05.2014, 22:04 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #24

    Ach, ich weiß nicht ob sich das kämpfen lohnt. Vielleicht sollten wir es einfach hinnehmen und uns eine neue Wohnung suchen. Damit hätten wir Zeit und Nerven gespart… ich weiß nicht… :bedrückt Mal schauen was mein Papa sagt, der weiß immer was zu tun ist. Das Jugendamt mach am Freitag seinen halbjährlichen Kontrollbesuch. Da schauen die ob alles “in Ordnung ist”. Ich hab jedes mal Panik davor. Mein Freund regt das immer total auf, weil wir ja nichts zu befürchten haben. Trotzdem! Ich kann das einfach nicht abstellen. Bei Jugendamt schrillen bei mir alle Alarmglocken. Das mit den Besuchen wird wohl auch noch so weiter gehen, bis ich mit meiner Ausbildung fertig bin. Dachte eigentlich wenn ich volljährig bin, wäre das abgeschlossen… aber so ist es nicht.

    Werd jetzt mal duschen gehen! Komm vielleicht nachher nochmal online…

  25. 03.05.2014, 22:52 Kündigung wegen Eigenbedarf … Härtefall? #25

    Na, immerhin hast du einen Papa, der stets weiß, was zu tun ist! “Das” ist etwas ungemein Kostbares, liebe Rosa! Halbjährliche Kontrollbesuche?! Warum? Mit welcher Begründung? Du bist volljährig, wie du selbst schreibst! Da hat wohl mal wieder jemand beim Jugendamt Langeweile … *hüst* Na, bei mir schrillen allein beim Erwähnen des Wortes “Jugendamt” alle Alarmglocken, wie du weißt … Nachdem Julika Aurelia mir am 21.10.2010 vor dem Amtsgericht Düsseldorf nach ihrer rechtswidrigen Fremdplatzierung zugesprochen wurde, hat sich hier nie wieder jemand von dem Verein blicken lassen …

    Dafür arbeitet das JA auf sehr viel subtilere Weise wider mich … Aber das bilde ich mir bestimmt alles nur ein … heiligenschein-9453717

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