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23.04.2015, 10:54 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #1
Hallo, Der Vater meiner Tochter und ich praktizieren seit vielen Jahren das Wechselmodell. Nun ist sie zwischenzeitlich 16 und es gibt desöfteren auch Krach. Meine Tochter sagt dann sie möchte am Donnerstag oder auch an dem Wochenende wo sie eigentlich bei ihrem Vater wäre nicht bei ihm sein. ich finde das nicht schlimm, das hat sie mit mir auch schon durchgezogen. Das Problem ist, dass ihr Vater der Meinung ist, dass sie zu ihm MUSS und er das zur Not durchsetzen kann, weil das SEINE Tage sind. Ich finde diese Einstellung von ihm total blöd, da sie schon 16 ist und er nur seinen Willen durchsetzen will (schließlich sind Zoobesuche oä. in dem Alter ja nicht mehr angedacht 🙂 Meine Fragen: Kann er verlangen, dass sie an SEINEN Tagen zu ihm kommt? Meine Tochter meinte sie möchte, dass ich das alleinige Aufhenthaltsbestimmungsrecht jetzt noch bekomme, da sie auf diesen ewigen Stress kein Bock hat. Geht das so einfach?
vielen Dank für schnelle Antworten.
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23.04.2015, 18:13 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #2
Mit 16 dürfen Kinder doch selbst bestimmen bei wem sie wohnen möchten bzw dabei mitreden? Gerade bei komplexen Hausaufgaben oder geplanten Unternehmungen mit Freunden kann doch niemand das Kind zwingen woanders hin zugehen. Egal wie die Familienkonstellation ist, auch z.B. bei der Mama/Papa/Kind Familie wird oft (was ganz normal ist) das 16 Jährige ,,Kind” nicht das mit machen wolen, was die Eltern möchten und sei es der Sonntagsspaziergang. Wohnt ihr weit auseinander?
Deine Tochter sollte ihren Papa anrufen und ihm sagen, dass sie an dem WE etwas anderes vorhat oder eben keine Lust auf den Besuch hat.
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23.04.2015, 18:58 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #3
Naja, Kinder haben ja keine Umgangspflicht gegenüber den Eltern. Sprich er kann sie eigentlich nicht zwingen, das Umgangswochenende einzuhalten, wenn sie so gar nicht möchte. Außerdem, was würde ihm das bringen, wenn er dann einen völlig angepissten und unwilligen Teenager bei sich hat? Eigentlich hat sich das Wechselmodel bei allen Familien, die ich kenne, aufgelöst, sobald die Kinder so in die Teenagerjahre kamen. Da wurde es dann immer individueller geregelt. Wäre es vielleicht eine Option, dass die beiden sich nicht für volle Tage/Wochenenden treffen, sondern kleinere Treffen vereinbaren? Ins Cafe oder Essen gehen, Kino, Ausstellung etc? Vielleicht kannst du das ja mal als Vorschlag zur Güte anbringen. Dann hat deine Tochter den Rest des Tages zur ihrer Verfügung, und macht halt auch etwas Interessantes mit ihrem Vater, was mehr Anreiz sein könnte, auch zu gehen. EDIT:Quatsch, der Umgang hat ja gar nichts mit den Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sagt nur aus wer entscheiden kann wo das Kind lebt oder lange Zeit verbringt. Dabei geht es nicht darum, ob der Vater sein Kind zwingen kann am Wochenende zu Besuch zu kommen.
Was ihr Ändern müsstet wäre die festgelegte Umgangsregelung. Das müsste viel einfacher sein. Aber auch dafür würde ich mich ans Jugendamt wenden.
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23.04.2015, 20:11 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #4
Wenn die Mutter in diesem Falle das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangen möchte, müsste sie es auf jeden Fall vor dem Familiengericht beantragen. Natürlich ist dies mit Anwalts- sowie Gerichtskosten verbunden und ob sie es erhält, ist fraglich. Wie lange praktiziert ihr das Wechselmodell bereits, werter Gast? Und welche Vereinbarungen habt ihr diesbezüglich getroffen? Wohnt eure Tochter eine Woche lang bei der Mutter – und eine Woche lang beim Vater? Unter dem folgenden Link findest du ziemlich viele rechtliche Informationen zum Wechselmodell sowie gerichtliche Fallbeispiele bei angestrebten Änderungen:
http://mainz-kwasniok.de/mutters-hau…wechselmodell/
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24.04.2015, 09:00 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #5
Wir praktizieren das Wechselmodell seitdem unsere Tochter 2 Jahre alt ist. Wir wohnen nicht weit auseinander, anders wäre es nicht gegangen. Im Prinzip geht es ihr nur darum, dass sie sich von ihm gezwungen fühlt und er immer auf die Mitleidstour kommt. Ganz schlimm für einen Erwachsenen Menschen. Dazu muss ich sagen, dass mein Verhältnis zu ihm auch nicht sonderlich gut ist, da er ein sehr herrschsüchtiger Mensch ist und ich die Monate zähle an dem das “Kind” volljährig wird. Er droht ihr immer mit Jugendamt und Kinderheim, was total lächerlich ist, angesichts der Situation, dass wir beide das Sorgerecht haben und allein diese Drohungen einer 16 jährigen gegenüber sind einfach nur lächerlich. Meine Tochter meinte erst heute früh zu mir, dass sie auf jeden Fall mit ihm zum Jugendamt geht, schon allein, um ihm zu zeigen, dass er nicht Recht hat. Unsere Regelung ist folgende: Montag und Dienstag ist sie bei mir und Mittwoch und Donnerstag bei ihm. Die Wochenenden finden im Wechsel statt. Jetzt wo sie fast erwachsen ist, finde ich schon, dass sie sich aussuchen sollte bei wem sie ist. Denn ein schlechtgelaunter Teenager ist schlimmer als ne Mottenplage.
Fazit: Er ist der Meinung wir haben eine Regelung getroffen und die ist einzuhalten und nicht das “Kind” hat zu bestimmen, bei welchem Elternteil sie sich aufhält.
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24.04.2015, 18:44 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #6
Deine Tochter könnte auch allein zum JA gehen und sich Rat und Hilfe holen.
Und – wenn deine Tochter nicht wechseln will, dann ist es eben so. In dem Alter ist das ganz normal. Was will er denn machen, wenn sie ihm es sagt? Er könnte sich nirgendwo beschweren.
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24.04.2015, 21:33 Wechselmodell/Aufenthaltsbestimmungsrecht EILT EILT #7
Dass das Wechselmodell auch “Doppelresidenzmodell” bzw. “alternierende Beherbung” genannt wird, brachte mich soeben zum Schmunzeln.
Wie ich überall gelesen habe, kann das in Rede stehende Modell nur dann realisiert werden, wenn beide Elternteile sich gut verstehen, miteinander kooperieren können, den ehemaligen Partner respektvoll behandeln etc. Dies alles scheint bei euch allerdings keineswegs der Fall zu sein. Insofern ist das Paritätsmodell, was eure “Familie” betrifft, ohnehin als gescheitert bzw. obsolet anzusehen.