Finanzen wärend und nach der Schwangerschaft

  1. 25.08.2015, 12:01 Finanzen wärend und nach der Schwangerschaft #1

    Guten Tag,

    meine Freundin und ich sind in freudiger Erwartung 5-6 SSW smile-2791689

    Nun macht man sich auch wenn es recht füh ist über alles gedanken, auch über die Finanzielle lager vor, wärend und nach der Geburt. Irgendwie blicke ich da nicht so wirklich durch. Meine Freundin möchte gerne 2-3 Jahre zuhause bleiben und für das Kind da sein, ich würde gerne mindestens den 1sten Monat in Elternzeit gehen. Wir verdienen Pro Person ca 1500€ Netto, sind nicht verheiratet Steuerklasse 1. Was steht uns zu bzw wieviel bleibt uns wenn wir unser vorhaben von 2-3 Jahren (Sie) und ich 1 Monat zuhause bleiben?

    vielen Dank.

  2. 25.08.2015, 18:24 Finanzen wärend und nach der Schwangerschaft #2

    Im ersten Jahr gibt es mind. 300€ Erziehungsgeld/Elterngeld. Wenn der Vater einen Monat zu Hause bleibt, gibt es dieses einen Monat länger.
    Dann gibt es nichs mehr, es sei denn, ihr wohnt in Bayern oder Sachsen, dort gibt es 150€ Landeserziehungsgeld bzw Betreuungsgeld. Über das Betreuungsgeld wird derzeit noch gestritten, Bayern will es aber weiterzahlen.

  3. 25.08.2015, 22:23 Finanzen wärend und nach der Schwangerschaft #3

    kann man das Elterngeld nicht mehr aufteilen? auf 150 € pro Monat dann auf 2 Jahre? nicht ganz unwichtig wäre wohl auch, dass das Kind ganz auf der Steuerkarte desjenigen ist, der arbeiten geht. Das macht auch nochmal was aus.

    Zu meiner Zeit gab es Infostunden beim Jugendamt und der Krankenkasse, die haben einem durchgerechnet was finanziell am günstigsten ist.

  4. 26.08.2015, 16:36 Finanzen wärend und nach der Schwangerschaft #4

    Stimmt, man kann das Elterngeld auch aufteilen. Und dann gibts doch noch so etwas, wo beide Elternteile halbtags arbeiten und Geld bekommen, oder?
    Naja, der, der nicht arbeiten geht hat ja keine Steuerkarte, also kommen die Kinder automatisch auf die andere, denk ich.

  5. 26.08.2015, 17:04 Finanzen wärend und nach der Schwangerschaft #5

    normalerweise schon, aber wenn ich richtig verstanden habe, sind die beiden nicht verheiratet oder? Dann geht das nämlich nicht automatisch, sondern muss extra beantragt werden.

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