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15.05.2014, 20:50 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #76
Mal ein Kalauer: Die Kindergeldkasse will für den Antrag von meiner Großen bescheinigt haben, dass sie die Schwester meiner Jüngeren ist.
Ich hab gesagt sie soll ne Urinprobe hinschicken.
Die sind echt bekloppt.
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01.09.2014, 11:13 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #77
Aufenthaltsbestimmungsrecht ist leider nicht alles, auch wenn man es bekommt. Mussten wir leider bitter fest stellen. Unser Modell kleine Schwester wohnt bei großer Schwester ist gründlich in die Hose gegangen. Meine Familie ist nun ein einziger Trümmerhaufen. Meine 16-Jährige ist seit einer Woche in der Kinder und Jugendpsychiatrie. Ein seelisches Wrack. Meine Große war völlig überfordert, trennt sich von ihrem langjährigen Freund und zieht sich mit ihren Kindern von uns zurück. Wir, die jetzt eigentlich ihr einziger Halt wären. In erster Linie kümmere ich mich nun täglich um meine jüngere Tochter damit sie wieder ins Leben zurück findet.
Der Mutter geht das ganze natürlich immer noch am Arsch vorbei.
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01.09.2014, 12:47 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #78
Du Armer! SHIT! Ich hätte gedacht und gehofft, dass es zumindest in eurer Familie ein HAPPY END geben würde. Bis vor Kurzem sah es doch auch ganz danach aus, oder?
Liebe Grüße von Ulrike
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01.09.2014, 13:00 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #79
Oh nein! Dabei war doch noch bis vor Kurzem alles gut, oder nicht?
Lg Rosa
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01.09.2014, 13:16 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #80
Das ist hart. *vibes* Aber natürlich stellt ein psychisch angeschlagener Teenager für eine junge Mutter schon eine nicht zu unterschätzende Zusatzbelastung dar.
Ich wünsche dir das es deiner jüngeren Tochter mit professioneller Hilfe bald wieder besser geht und dass die Ältere sich dann auch wieder zusammenraufen kann.
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01.09.2014, 13:35 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #81
Bis vor Kurzem sah es doch auch ganz danach aus, oder? Ich könnte euch Bilder zeigen, ein halbes Jahr ausschließlich glückliche Kinder. Unter der Oberfläche hat es aber gebrodelt und keiner hat es erkannt bzw zugegeben.
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02.09.2014, 20:09 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #82
Der nächste Knall. Eigentlich ungeheuerlich. Natascha fix und fertig hat sich nachts beide Unterarme zerritzt, so dass sie verbunden werden musste. Heute früh wurde sie aus der Psychiatrie entlassen. Überbelegt. Der Vormund musste sie abholen und hat sie in einer ziemlich üblen Absteige abliefern. Sie rief mich heulend an, dass sie dort nicht bleibt. Ich also hin.
Lange Rede kurzer Sinn, ich hab Natascha zu uns genommen und hier will sie auch bleiben. Ich muss morgen alles mit dem Vormund besprechen.
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02.09.2014, 20:18 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #83
Oh gott das klingt ja furchtbar. Ich drücke euch die Daumen, dass ihr das jetzt über den kurzen Dienstweg Regeln könnt und deine Tochter zur Ruhe kommt.
( LG vom Handy )
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02.09.2014, 20:36 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #84
Ach du Schande! Ich dachte auch, es läuft nun alles gut bei euch.
Wo sollte deine Tochter denn wohnen? -
02.09.2014, 20:49 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #85
Oh Gott, die Arme. Aber bei euch ist sie gut aufgehoben und ihr könnt ein Auge auf sie werfen. Hoffentlich funktioniert das!
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02.09.2014, 22:03 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #86
Wo sollte deine Tochter denn wohnen? Geplant war eine therapeutische WG. Die Absteige war nur zum Übergang für zwei Wochen. Dienstweg gibts nicht. Natascha bleibt bei uns, was im Sinne des Jugendaamtes ist, da sie schlicht weg Kohle sparen. Bis gerade eben ist sie schon wieder guter Dinge, lacht und fühlt sich wohl.
Zum Therapeuten wird sie dann trotzdem gehen.
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02.09.2014, 23:05 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #87
Hat deine Tochter zum ersten Mal “geritzt”? Ich habe noch nie gehört, dass man in einem solchen Zustand aus der Psychiatrie entlassen wird. Das ist ja ungeheuerlich! Falls Natascha jetzt mit dem “Ritzen” angefangen hat, wäre sie nach meinem Dafürhalten in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie “richtig” aufgehoben. Selbstverletzungen sind oft Bestandteil der sogenannten Borderline- Persönlichkeitsstörung, von der Nanjole ja heute Bereits schrieb. Es muss auf jeden Fall diagnostiziert werden, woran deine Tochter genau leidet, lieber Robinson! Und dafür halte ich lediglich einen stationären Rahmen für angemessen. Eine Therapie würde ich dann im ambulanten Rahmen durchführen, da zu lange stationäre Psychiatrie-Aufenthalte (beispielsweise 6,5 Monate) nach meinen bisherigen Erfahrungen eher schädlich sind. Man wird auch schlicht und ergreifend viel zu lange von der realen Welt “abgeschirmt”. Die “Rückkehr” in den Alltag ist für viele Patienten dann ausgesprochen schwierig.
Ich wünsche dir und Natascha alles erdenklich Gute und hoffe, dass ihr möglichst schnell geholfen werden kann.
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03.09.2014, 07:38 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #88
in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie “richtig” aufgehoben. Und genau da ist sie ja gerade raus. Und genau da geb ich sie auch nicht mehr hin. Dieses hin und her macht Natascha fertig. Was sie jetzt braucht ist ein festes zu Hause, eine Familie, einen Ort an dem sie geliebt und geachtet wird. Ein Ort an dem sie sich geborgen fühlt. Sie braucht schnellst möglich ihren Alltag. Das verschobene FSJ wird in die Wege geleitet damit ihr Alltag gefüllt wird und sie eine Aufgabe hat. Sie braucht das Gefühl gebraucht zu werden.
All das werden wir nun versuchen ihr zu geben und ich bin da im Moment guter Dinge.
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03.09.2014, 11:39 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #89
Ich habe dich so verstanden, dass Natascha wegen (vermeintlicher) Überbelegung aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie entlassen wurde. Oder wollte sie selbst nicht mehr an besagtem Ort bleiben? Du kennst deine Tochter natürlich am besten – und gewiss ist ein festes Zuhause mit einer Familie etwas Elementares sowie unglaublich Kostbares. Du hast gar nicht auf meine Frage im Hinblick auf das Thema “Ritzen” geantwortet, lieber Robinson!
Liebe Grüße von Glashaus
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03.09.2014, 12:01 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #90
Sie wäre auch erstmal da geblieben, da sie sich in der Gruppe eingelebt hat. Eben bis zu dem Zeitpunkt an dem ein vernünftiger WG Platz frei geworden wäre. (Ca 2 Wochen) Aber egal, das Jugendamt stimmt natürlich zu, dass sie bei mir bleibt. Spart ne Menge Geld. Du hast gar nicht auf meine Frage im Hinblick auf das Thema “Ritzen” geantwortet Mir bekannt das zweite mal.
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08.09.2014, 06:36 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #91
Gestern haben wir Nataschas Zimmer neu umgeräumt, gestaltet und dekoriert. Ende September holen wir noch ein paar Möbel die sich erst vor kurzer Zeit selbst ausgesucht hat von ihrer Schwester. Die beiden haben sich gestern nochmal ausgesprochen und sind doch nicht ganz entzweit.
Die Situation hat sich insgesamt etwas entspannt. -
08.09.2014, 11:37 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #92
Na, das klingt doch um einiges entspannter als deine letzten Schilderungen, lieber Roland! Dem Himmel sei Dank!
Da du nichts vom “Ritzen” geschrieben hast, gehe ich auch davon aus, dass Natascha diesbezüglich keine weiteren “Aktionen” unternommen hat.
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08.09.2014, 20:58 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #93
diesbezüglich keine weiteren “Aktionen” unternommen hat. Scheint keine dauerhafte Tätigkeit zu sein.
Sie ist hier sehr entspannt und fühlt sich wohl. -
09.09.2014, 01:15 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #94
Was “Ritzen” sowie selbstverletzendes Verhalten angeht, so finde ich es unpassend, diesbezüglich Scherze zu treiben. Ich selbst habe in meinem bisherigen Leben recht viele Mädchen sowie Frauen kennengelernt und gesehen, deren Arme ganz und gar mit wulstigen Narben übersät waren. Und ich habe beispielsweise miterlebt, wie mehrere weibliche Borderliner regelrechte “Schnippel-Wettbewerbe” veranstaltet haben. Zudem sind mir Personen “über den Weg gelaufen”, welche ihre Wunden mit “Domestos” o. Ä. “behandelten”, damit diese möglichst langsam und besonders schlecht heilen.
Lustig ist etwas anderes …
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09.09.2014, 06:34 Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche #95
Wie wir mit der Sache umgehen ist allein unsere Sache. Zurechtweisungen deinerseits benötigen wir nicht und ich bitte dich, dies auch zu lassen.
Da das Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht sein gutes Ende gefunden hat, schließe ich diesen Thread.