Aufenthaltsort des Kindes!

  1. 23.03.2010, 20:00 Aufenthaltsort des Kindes! #1

    Hallo liebe Forumgemeinde,

    folgendes Problem, meine Ex-Freundin halt sich mit meinem Sohn, wenn sie ihn bei sich hat, bei Ihrem neuen Freund auf. Also über Nacht und mehrere Tage hintereinander. Sie sagt mir bis heute nicht wie der Freund heißt und wo er wohnt weiß ich nur grob (also nicht genau). Darf sie das ohne mir Bescheid zu sagen? Ich möchte doch wissen wo mein Sohn wohnt, wenn er nicht bei mir ist.

  2. 24.03.2010, 22:04 Aufenthaltsort des Kindes! #2

    Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Lebt dein Sohn bei dir oder bei ihr?

    Wenn er bei dir lebt, kannst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und dann muss sie dir sagen, wo er ist, wo sie mit ihm hin geht und du darfst sagen, dass du das nicht möchtest.

  3. 11.11.2011, 16:18 Aufenthaltsort des Kindes! #3

    Hallo, also soweit ich das weiß, hast du als Vater das Recht zu wissen, wo sich dein Kind aufhält. Es sei denn, es gibt eine Auskunftssperre, weil in der Vergangenheit evtl. Schwierigkeiten aufgetreten sind. Sowas gilt z. B. für Väter, wo Gefahr besteht, dass sie das Kind nicht zurückbringen, die das Kind oder die Mutter geschlagen haben, oder wo das Jugendamt den Umgang nicht für gut befindet. Das soll natürlich jetzt nicth heißen, dass du so bist, ist nur allgemein so. Wenn das alles bei dir nicht zutrifft, dann wende dich ans zuständige Jugendamt und bitte um einen Termin. Die Sachbearbeiter dort könnten z.B. einen Termin mit deiner Ex ausmachen und ihr klarmachen, dass du das Recht hast, zu wissen, wo dein Sohn sich aufhält. Das ist übrigens unabhängig davon, wer das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Hast du schon mal beim Einwohnermeldeamt gefragt, wo der Kleine gemeldet ist? Mit einer Geburtsurkunde, die dich als Vater ausweißt, bekommst du dort – warscheinlich gegen Gebühr – diese Auskunft. Dort wäre dann auch diese Sperre eingerichtet, von der ich schon geschrieben habe, falls sowas existiert. So, jetzt bin ich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass der Kleine bei deiner Freundin lebt. Sollte er eigendlich bei dir leben und deine Ex hat Umgangsrecht, ist es eingendlich eine recht einfache Sache. Denn wenn er bei dir lebt, hast du immer das Recht zu erfahren, wo sie den Kleinen hinbringt. Tut sie das nicht, dürfte sie den Kleinen einfach nicht mitnehmen – so würde ich das machen. Immerhin könnte Sie ja sonst irgendwo bei irgendwelchen Leuten mit deinem Sohn sein. Ich hoffe, das klärt sich ganz schnell und deine Ex hat ein Einsehen, dass trotz einer gescheiterten Beziehung Elternschaft so nicht funktioniert.

    LG

  4. 12.11.2011, 20:47 Aufenthaltsort des Kindes! #4

    Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter inne, aber wenn mein Mann mit ihr Umgang hat (auch über Nacht), habe ich keinesfalls das Recht zu wissen, was er mit meinem Engel gemacht hat etc. Dem ist juristisch so. Dies weiß ich von meiner Anwältin und dem für uns zuständigen Familienrichter.

    Hin und wieder erzählt mein Noch-Mann mir zwar in Kurzform, was er mit Julchen unternommen hat, aber das kann doch auch frei erfunden sein, oder?! Und wer sollte überprüfen bzw. kontrollieren, was mein Engel bei meinem werten Gatten erlebt, zu wem die Kleine bei Besuchen Kontakt hat etc.?!

  5. 12.11.2011, 21:06 Aufenthaltsort des Kindes! #5

    Ok, selbst wenn du rechtlich gesehen recht haben solltest, was ich jetzt einfach mal so glaube, dann muss man als sorgeberechtigter Elternteil doch nicht zulassen, dass das Kind in ein Umfeld gebraucht wird, welches das Kindeswohl gefährdet. Dagegen kann er auf jeden Fall etwas machen. Und wenn es erstmal so läuft, dass er ihr das Umgangsrecht verweigert. Natürlich ist das nicht schön, aber wievielen Vätern und Müttern wird einfach so aus Rache das Umgangsrecht verweigert und letztendlich kann man nix dagegen tun. Es gibt abertausende solcher Väter/Mütter die solche Geschichten im Netz schreiben und denen nicht geholfen werden kann. Mein Mann hat selbst 2 Kinder, die er nicht sehen darf, obwohl er alles erdenkliche tut und getan hat. Unser Anwalt sagte, dass man das Umgangsrecht theoretisch mit der Polizei durchsetzen kann, aber das würde dem Kind schaden. Seine Ex rächt sich damit dafür, dass er nach der Trennung es tatsächlich gewagt hat, glücklich zu werden. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich hier jemandem rate, gegen geltendes Recht zu verstoßen, ich sage nur, wenn es mein Kind wäre, und ich mich ERNSTHAFT sorge, dass das Kindeswohl bei dem anderen Elternteil gefährtet ist, würde ich das Recht auf Umgang verweigern. Wenn sowas nur aus Rache geschieht, dann ist es mies. Geschieht aber sowas aus Sorge um das Kind, ist es für mich mehr als verständlich.

    LG

  6. 12.11.2011, 21:23 Aufenthaltsort des Kindes! #6

    Nein, so einfach ist das alles leider nicht … Ich hatte meinem Mann schon einmal vorübergehend aus Sorge um mein Kind das Umgangsrecht für kurze Zeit aus diversen Gründen verweigert. Vor Gericht wurde wenig später entschieden, dass meine Bedenken keinesfalls ausreichen würden, um dem Vater meines Töchterleins das Umgangsrecht (vorübergehend) zu entziehen.

    Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben (wie in meinem Fall), habe ich keinesfalls die Möglichkeit, meinem Gatten den Umgang mit meinem Gottesgeschenk zu festgelegten Zeiten zu verweigern.

  7. 12.11.2011, 21:30 Aufenthaltsort des Kindes! #7

    Dann scheint das wirklich von Fall zu Fall anders entschieden zu werden. Denn die Kinder meines Mannes dürfen wir weder sehen, noch sonstirgendwas. Nur zahlen dürfen wir. Und mein Mann hat auch halbes Sorgerecht und wenn er es wirklich durchsetzen wollte, müssten wir die Kinder alle 14 Tage mit der Polizei abholen. So stur ist die Mutter. Selbst ein Familienrichter hat ihr schon gesagt, dass das so nicht geht und wir haben aufgeatmet. Dann ging das ganze ca. 2 Mal gut und es fing wieder von vorne an. Theoretisch müssten wir also ständig vor Gericht ziehen, damit wir ziemlich unregelmä´ßig die Kinder überhaupt zu sehen bekommen. Ich hab ja immer noch die Hoffnung, das zumindest die Große irgendwann mal bei uns vor der Tür steht und fragt, wie das alles so gekommen ist. Die Kleine kann sich bestimmt nicht mal an ihren Papa erinnern. Wirklich traurig.

    Für dich tut es mir wirklich leid, du leidest bestimmt Höllenqualen, wenn du nicht mal weißt, wo sich deine Tochter das WE über aufhält.

  8. 12.11.2011, 23:59 Aufenthaltsort des Kindes! #8

    Ein “halbes Sorgerecht” gibt es nicht. Es können vielmehr beide Elternteile das Sorgerecht haben. Wenn dein Mann dieses hat, kann die Mutter seiner Kinder ihm nicht (ohne Weiteres) den Umgang mit selbigen verbieten.

    Da die Frau, von der du berichtest, offensichtlich nicht mit sich reden lässt, sollte dein Mann sich an einen Familienanwalt wenden. Vor dem Familiengericht wird dann genau festgelegt, zu welchen Zeiten dein Mann seine Kinder sehen darf. Im Übrigen hat er nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht.

  9. 13.11.2011, 15:36 Aufenthaltsort des Kindes! #9

    Ich meinte auch geteiltes Sorgerecht! Und das mit dem Familienanwalt haben wir alles schon durch. Wir haben sogar einen Berater von der Caritas bekommen, weil sie sich standhaft weigert. Es ist immer das gleiche Muster, nach einem Gespräch mit ihr geht es ein paar Mal gut, dann ist wieder irgendeine Kleinigkeit und schon stellt sie sich wieder quer. Auch der Familienrichter sagte ihr schon, dass das so nicht geht, aber wie gesagt, wenn sich die Mutter sooooo quer stellt, kannst du die Kinder theoretisch nur mit der Polizei abholen und wer tut seinen Kindern sowas an. Aber das ist auch eine andere Geschichte. Hier geht es ja um jemand anderen. Also, mehr fällt mir dazu auch jetzt nicht ein. Aber danke, dass du deine Erfahrungen geschrieben hast.

    LG

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