Beschäftigungsverbot – DasElternforum.de

  1. 05.05.2010 15:51 #1

    Hallo ihr Lieben… Hatte von Euch jemand in der Ss ein Beschäftigungsverbot?? Hätte da evtl ein paar Fragen… Ich war heut bei meiner Frauenärztin da ich ja im Kh war. Hab ihr mal ein paar Dinge von meiner Arbeitsstelle geschildert die leider nicht so glatt laufen. Hinzu kommt das ich aufgrund meiner ersten Ss eine Risikoss habe. Nun hat sie mich diese Woche krank geschrieben und ich soll am Freitag nocheinmal zu ihr, weil sie ein Beschäftigungsverbot ausstellen möchte, da sie dies für angebracht hält. (Betrieb hält sich nicht richtig ans Mutterschutzgesetz, arbeite nur im stehen, muss u.a. auch in Kühlhäusern arbeiten, Pausen werden nicht richtig ernst genommen etc…)

    Ich meine, was das Arbeiten angeht- ich arbeite in der Woche 32Std. und es ist mir wirklich schon zu viel. Ich merke es von Tag zu Tag mehr, gehe grundsätzlich mit Schmerzen in den Beinen und vor allem im Rücken nach Hause. Meine Chefs wollten das ich mit den Stunden runter gehe(da mir ihrer Meinung eine 32Std Stelle nicht mehr zustände da ich ja öfters krank sein könnte, nicht mehr schwer haben darf usw.) was ich mir finanziell aber nicht wirklich erlauben kann

    Natürlich habe ich nun eine riesen Angst vor dem Beschäftigungsverbot das sie doch Mittel und Wege finden mir das Geld zu kürzen und/oder mich doch irgendwie raus schmeissen. (Habe einen unbefristeten Festvertrag). Meine Gefühle und Gedanken sind echt zwiegespalten. Natürlich ist mir mein kleines Würmchen wichtiger und meine Mutter hat gesagt nur daran solle ich denken!! Trotzdem ist die Angst vor dem Verlust meiner Arbeitsstelle auch riesen gross da ich wiegesagt auf das Geld angewiesen bin. Ich war immer so stolz das ich arbeiten gehe trotz kleinem Kind und das ich so unabhängig vom Staat bin..

    Ach mensch… ich mache mir immer so viele Gedanken

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  2. 05.05.2010 21:31 #2

    Hallo,
    ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot…du hast keine Finanziellen Nachteile zu erwarten…..das einzige was weg fällt (wenn du so etwas hast) sind Zuschläge z.B. Spätdienst Zulage, Wochenende Zulage….du kriegst dein Reines Grundgehalt.

  3. 06.05.2010 14:40 #3

    Kann mich Simone nur anschliessen. Kündigen kann man Dich ja laut dem Mutterschutz eh nicht. Könnte aber, wollen wir es nicht hoffen, nach der Entbindung passieren. Es gibt ja Firmen, die warten nur drauf.

    Aber bis dahin hast du bis auf genannte Ausnahmen keinerlei Einbußen zu befürchten. Sollte die Firma wider Erwarten doch kürzen, ab zum Anwalt. Denn das ist dann unrechtens!

  4. 06.05.2010 15:31 #4

    quote_icon-7156894 Zitat von nonsens viewpost-right-7851713 Kann mich Simone nur anschliessen. Kündigen kann man Dich ja laut dem Mutterschutz eh nicht. Könnte aber, wollen wir es nicht hoffen, nach der Entbindung passieren. Es gibt ja Firmen, die warten nur drauf.

    Aber bis dahin hast du bis auf genannte Ausnahmen keinerlei Einbußen zu befürchten. Sollte die Firma wider Erwarten doch kürzen, ab zum Anwalt. Denn das ist dann unrechtens!

    Jepp, meine Firma wird auch eine von den Firmen sein die drauf warten… Aber mal ne blöde Frage. Wie sieht das dann mit Elterngeld aus wenn sie mich nach der Entbindung kündigen? Bekomme ich das trotzdem für ein Jahr oder fällt das dann weg bzw bekomme dann nur den Mindestsatz von 300Euro?!

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  5. 06.05.2010 15:35 #5

    quote_icon-7156894 Zitat von Oktoberbaby2010 viewpost-right-7851713

    Jepp, meine Firma wird auch eine von den Firmen sein die drauf warten… Aber mal ne blöde Frage. Wie sieht das dann mit Elterngeld aus wenn sie mich nach der Entbindung kündigen? Bekomme ich das trotzdem für ein Jahr oder fällt das dann weg bzw bekomme dann nur den Mindestsatz von 300Euro?!

    Ich zitiere mal das Mutterschutzgesetz: § 9
    Kündigungsverbot

    (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt – Kündigung – des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I, S. 191) erstreckt.

    (2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.

    (3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, und sie muß den zulässigen Kündigungsgrund angeben.

    (4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt. Sprich, 4 Monate nach der Entbindung bist Du noch geschützt. Erst nach den 4 Monaten darf er dann mit Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und dann auch nur mit einem zutreffenden Grund.

    Somit ist das Elterngeld erstmal gesichert.

  6. 08.05.2010 23:38 #6

    huhu ichhatte ien beschäftigungsverbot und ich hatte null einbuße wegen dem gehlat und wegen dem elterngeld das hat nichts mit mutterschutz zu tun Wenn du 1 jahr beschäftigt warst bekommst du 67% oder 65% deines nettogehaltes du musst auch bei dem Antrag die letzten gehaltzettel von 12 monate mitschicken also wenn du bekommst 10000% dein elterngeld für ein jahr das hat wie gesagt nichts mit deinem job zu tun wegen kündigung oder so ich hatte einen befristeten vertrag bis 9/09 und seit dem habe ich keinen arbeitsplatz mehr aber tamara wwurde im mai 2009 geboren und ich habe jetzt im april das letzte elterngeld gezahlt bekommen hoffe konnte dir ein wenig helfen

    lg stephi

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  7. 16.07.2010 18:48 #7

    huhu! ich bin nun in der 12. woche schwanger. ich arbeite als erzieherin in einer krippe und wurde nun kurz vorm urlaub, nachdem ich die ss meiner chefin gesagt habe, zum betriebsarzt geschickt.

    nun habe ich den bescheid bekommen. ich habe ein generelles arbeitsverbot mit kindern doof gelaufen.

    ist es nun so, habe ich das richtig verstanden, das ich normal gehalt bekomme, sich der arbeitgeber das nur von einer anderen stelle wiederholen kann? das heißt, ich habe nun ein halbes jahr bezahlten urlaub?

    klingt für viele sicherlich verlockend, für mich ist es aber grad erst einmal ein kleiner weltuntergang. klar, die sicherheit fürs würmchen geht vor, keine frage, aber ich liebe meine arbeit

    lg, nini

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