Elterngeld und Erziehungsgeld

  1. 07.04.2011, 23:16 Elterngeld und Erziehungsgeld #1

    Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag (bis auf die Vorstellung) und ich hoffe ich bin im richtigen Bereich mit der Frage. Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs, haben aber schon eine Tochter die nun diesen Monat 4 Jahre alt wird. Meine Frau ist momentan Hausfrau mit 400€ Nebenjob und diesen wird sie ja in absehbarer Zeit nicht mehr ausüben können (eventl. verliert sie auch den Job durch die Schwangerschaft). Nun hat sich seit unserer ersten Tochter ja einiges verändert und wir wollten gerne wissen was uns den heute zustehen würde. Elterngeld sollten wir ja bekommen da sie nicht Hartz4 Empfängerin war und auch sonst keine Staatlichen hilfen in Anspruch nahm. Wie lange und wie hoch ist das Elterngeld heute? Hat sie anspruch auf Erziehungsgeld als Hausfrau? Wenn ja, was muss erfüllt sein und wie hoch könnte der Betrag liegen? Ich danke schonmal den Personen die uns hilfreiche Antworten geben können, bei uns ist die Frage des Geldes gerade besondern wichtig da wir eigentlich in kürze ein Haus kaufen wollten und dafür alle Finanziellen dinge klären müssten. Schöne Grüße aus dem Schwabenland

    Timo

  2. 09.04.2011, 00:08 Elterngeld und Erziehungsgeld #2

    wenn der arbeitgeber von der schwangerschaft offiziel (am besten mit zeugen oder schriftlich) erfährt ist man nicht mehr einfach so kündbar! bin mir aber nicht sicher wie das bei 400 euro jobs ist! beim “normalen” job mus der abeitgeber solange zahlen bis die 6 oder 8 wochen nach der schwangerschaft vorbei sind (auch wenn man ein arbeitsverbot bekommt (so wars zumindest bei mir)). besteht ein befristeter vertrag endet dieser mit dem draufstehenden datum. besteht kein befristeter oder gar kein vertrag (wie bei mir) kann man dich nicht kündigen, sondern erst wenn du aus der elternzeit raus bist und wieder malochen gehst. Elterngeld erechnet sich nach dem durschnitt’s Einkommen der letzten 12 monate (davon dann 72% GLAUBE ich mich zu erinnern) mindestens aber 300 euro, im fall von harz 4 werden die aber neuerdings geschluckt. ansonsten bekommt ihr noch kindergeld etwas mehr wie beim ersten aber das wars! es gibt noch sowas wie nen kindergeld 2erkundigt euch mal.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_2653…rzuschlag.html

    wenn ihr theoretisch harz4 bekommen würdet, also ein zu geringes einkommen habt kann man bei der tafel, diakonie und noch einigen einrichtungen kinderzimmer möbel und weiteres beantragen was wie und wo genau da hab ich keine ahnung.

  3. 09.04.2011, 15:39 Elterngeld und Erziehungsgeld #3

    Hallo Stella, danke erstmal das du dir die Zeit genommen hast uns zu helfen. Also ich verdiene Relativ gut, d.h. nicht das ich Geld habe um es aus dem Fenster zu werfen aber man kann damit leben. Also bei 400€ denke ich mal das es keine möglichkeit gibt aber das ist uns erstmal eh egal. Also wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen wir erstmal Kindergeld (bekommt ja jeder) und wenn ich das nun richtig verstanden habe auch Erziehungsgeld, da sie ja einen 400€ Job hatte (waren aber keine vollen 400€ – ca. 250-350€) damit hat sie nun anspruch auf die 300€ Erziehungsgeld. Hab ich das nun richtig verstanden?

    Wenn ja wo kann man dann später das Erziehungsgeld beantragen?

  4. 09.04.2011, 20:04 Elterngeld und Erziehungsgeld #4

    selbst wenn sie nicht gearbeitet hätte 300 € Elterngeld bekommt jeder für 12 monate. Man kann noch für zwei weitere monate elterngeld bekommen, aber dann muss der andere Partner 2 monate elternzeit nehmen! Das elterngeld das nur ein jahr zezahlt wird obwohl man sich ja 3 jahre elternzeit nehmen kann beantragt man bei der Elterngeldkasse (einfach im Rathaus anrufen und fragen wo die ist) das kindergeld kann man sich in 2 varianten auszahlen lassen entweder 12 monate 300 euro (was sehr verlockend ist) oder 24 monate 150 euro (was durch das wegfallen des elterngeldes aber noch bestehender elternzeit evtl besser ist) da ihr kein harz 4 bekommt soltet ihr den kindergeld zuschlag beantragen bekommt ihr den bekommt ihr noch weitere unterstützung auszug von arbeitsagentur.de Im Einzelnen kommen hierbei folgende Leistungen in Betracht:

    • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte,
    • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte,
    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
    • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,
    • angemessene Lernförderung,
    • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort sowie
    • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  5. 09.04.2011, 20:27 Elterngeld und Erziehungsgeld #5

    Jetzt hast mich aber verwirrt Stella…

    Kindergeld 12 monate oder 24 Monate ausbezahlen lassen? Du meintest schon elterngeld oder?

  6. 10.04.2011, 00:43 Elterngeld und Erziehungsgeld #6

  7. 10.04.2011, 00:59 Elterngeld und Erziehungsgeld #7

    Gut, danke dir für die schnellen Antworten…

    Also steht dem Hauskauf nix im weg und mit riesen Garten (1300qm) freuen sich meine kleine und dann ihr neues Geschwisterchen…

  8. 08.08.2011, 00:10 Elterngeld und Erziehungsgeld #8

    Hallo liebe Mami´s und Papi´s, es geht mal wieder ums Geld, da ist nochmals handlungsbedarf. Momentan geh ich Vollzeit arbeiten leider haben wir auch hohe ausgaben die sich nicht kürzen lassen. Meine Frau (nun in der 27. Woche – Kreislauf probleme, schmerzen) merkt das sie nun an ihre grenzen kommt mit ihrer arbeit (kleinen Nebenjob mit 400€ – Putzstelle). Hat sie nicht irgendwelche möglichkeiten doch ein paar Euro´s zu bekommen ohne zu arbeiten? Bsp. bei Krankheit, dann bekommt sie bei 400€ ja weiterhin ihr Geld (wie lange ist mir unbekannt und ob 100% bezweifel ich – hatten wir noch nicht). Jedenfalls kann ich sie so nicht mehr lange arbeiten gehen lassen, wir möchten ja das Kind und sie nicht gefährden. Gibts da auch was für werdende Muttis? Ihr würdet uns 3 wirklich sehr helfen, den auch Kinderklamotten usw. sind teuer und wenn ihr Geld wegfällt, siehts nicht so rosig aus. Schöne Grüße aus dem Schwarzwald

    Timo

  9. 09.08.2011, 17:13 Elterngeld und Erziehungsgeld #9

    Ein arbeitsvertrag hatte sie garnicht bekommen icon_sad-1755012

    Ist halt ne 400€ stelle und soviel sie arbeitet soviel bekommt sie (Stundenlohn, macht ca. 250-300€).

  10. 09.08.2011, 22:06 Elterngeld und Erziehungsgeld #10

    Also wir reden schon von einem Angemeldeten 400€ Job biggrin-6658286

    Sie ist da seit ca. 1,5 Jahren…

  11. 10.08.2011, 07:28 Elterngeld und Erziehungsgeld #11

    Ein arbeitsvertrag hatte sie garnicht bekommen Doch! Und zwar einen Mündlichen und der hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie ein Schriftlicher. Urlaub, Krankheit, Kündigungsfristen, alles ist gesetzlich geregelt. Die meisten Arbeitgeber bauen nur auf die Angst der Arbeitnehmer den Job zu verlieren.

    Man darf sich wirklich nicht alles bieten lassen.

  12. 10.08.2011, 21:42 Elterngeld und Erziehungsgeld #12

    also mein anwalt hat mir das so erklärt damals (mein chef dachte kein vertrag kein lohn FALSCH GEDACHT) wenn man für eine tätigkeit bezahlt wird und das nachweisen kann quittung, konto auszug oder zeugen besteht eine ArbeitsVertrag sollte keiner schriftlich vorhanden sein besteht ein mündlicher nach den im gesetz geltenden richtlienen (zb 1 monat kündigungszeit und und und) Meine Frauenärztin hat mir ein Arbeitsverbot erteilt und somit muste er zahlen und ich nicht arbeiten allerdings war hierzu ein arztwechsel nötig mein erster frauen arzt hat mir leider nicht bei der schilderung geglaubt

    wie mein chef mich seid bekannt werden der schwangerschft behandelt und das ich an offenen maschienen arbeite

  13. 11.08.2011, 22:19 Elterngeld und Erziehungsgeld #13

    Das wird langsam interessant, Urlaub?
    Davon haben wir nichts gehört biggrin-6658286 Danke für eure antworten, dann fragen wir mal die Frauenärztin.

    Gruß Timo

  14. 12.08.2011, 12:31 Elterngeld und Erziehungsgeld #14

    Urlaub auf jeden Fall. Die Anzahl der Tage werden je nachdem wie viel man arbeitet berechnet.

  15. 12.08.2011, 14:33 Elterngeld und Erziehungsgeld #15

    hab mal kurz gegoogelt und ne gute seite gefunden
    http://www.internetratgeber-recht.de…chaef/gba4.htm Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen.

    Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

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