Erste Hilfe wenn sich das Kind vergiftet hat

Gerade Kleinkinder nehmen jeglichen Gegenstand in den Mund. Auch Eltern können nicht immer aufpassen oder vergessen auch mal einige Gegenstände wegzuräumen. Ein Kind kann sich schnell unwissentlich vergiften, indem es giftige Gegenstände in den Mund nimmt. Außerdem reagieren Kinder empfindlicher, als Erwachsene auf bestimmte Substanzen. Wenn sich das Kind vergiftet hat, sollten schon unbedingt erste Hilfe Maßnahmen eingeleitet werden.

Oft vergiften sich Kinder an herumliegenden Medikamenten, Tabak oder Reinigungsmittel, sowie Giftpflanzen. Das sind die häufigsten Ursachen, weshalb sich das Kind vergiftet. Wenn ein Kind an etwas Giftigem kaut und es somit aufnimmt, gelangt oft glücklicherweise nicht viel an Menge in den Mund. Oft bekommen die Eltern mit, mit welchen Substanzen sich das Kind vergiftet hat, da die Substanzen in der Nähe stehen. Ein Verdacht auf eine Vergiftung, kann sich durch plötzlichen Unwohlsein, plötzlicher Müdigkeit und Erbrechen bemerkbar machen. Oft verfärbt sich auch der Mund und die Hände. Im schlimmsten Fall wird das Kind bewusstlos. Wenn das Kind erbrechen muss und die Eltern nicht wissen, welche Substanz das Kind zu sich genommen hat, sollte man das Erbrochene aufbewahren. Wenn sich das Kind vergiftet hat, sollte man das Kind beruhigen. Je nach Fall müssen erste Hilfemaßnahmen eingleitet werden.

Sofort sollte der Notarzt und die Giftnotrufzentrale angerufen werden. Es gibt spezielle Vergiftungszentralen, die sofort behilflich sind und erste Anweisungen geben. Am Telefon werden wichtige Angaben benötigt. Die Zentrale benötigt das Alter und das Gewicht des Kindes. Außerdem werden sämtliche Informationen, über die eingenommene Substanz benötigt. Auch auf welchem Weg das Gift aufgenommen wurde, wie viel Gift genommen wurde, wann der Zeitpunkt der Giftaufnahme war und welche Beschwerden das Kind aktuell hat, wird erfragt. Eltern sollten erst das Telefonat beenden, wenn die Vergiftungszentrale alles Wichtige abgefragt hat und von sich aus das Gespräch beendet. Wenn der Arzt eine Anweisung gibt, sollte man diese direkt durchführen. Eigenes und überschnelltes Therapieren, hat schon in vielen Fällen zu einer Verschlimmerung oder gar zu Todesfällen gesorgt. Auch wenn das sehr selten ist, besteht die Gefahr. Man sollte das Kind in so einem Fall, nicht selbst ins Krankenhaus fahren. Der Rettungswagen sollte in jedem Fall kommen und das Kind versorgen. Die Gefahr, dass das Kind auf der Fahrt bewusstlos werden könnte, ist zu groß.

Notrufnummern in den jeweiligen Bundesländern:

Baden-Württemberg 0761 – 19240

Bayern 089 – 19240

Berlin 030 – 19240

Brandenburg 030 – 19240

Bremen 0551 – 19240

Hamburg 0551 – 19240

Hessen 06131 – 19240

Mecklenburg-Vorpommern 0361-730 730

Niedersachsen 0551 – 19240

Nordrhein-Westfalen 0228 – 19240

Rheinland-Pfalz 06131 – 19240

Saarland 06841 – 19240

Sachsen 0361-730 730

Sachsen-Anhalt 0361-730 730

Schleswig-Holstein 0551 – 19240

Thüringen 0361-730 730

Alle Angaben ohne Gewähr.

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