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08.10.2014, 21:43 Gibt es ein Recht auf Antwort? #1
Ich selbst habe in letzter Zeit von diversen Vertretern des Jugendamtes sowie von Julika Aurelias Verfahrensbeistand auf meine (freundlich formulierten) Mails einfach keinerlei Antwort erhalten. Dies ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. Wenn es um “nicht-private” Mails geht, sollte man nach meinem Dafürhalten ein Recht auf Antwort haben. Was denkt ihr diesbezüglich?
Liebe Grüße von Ulrike
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09.10.2014, 05:35 Gibt es ein Recht auf Antwort? #2
Wichtige Dinge kläre ich nicht per Mail sondern schriftlich per Einschreiben mit Bitte um Antwort innerhalb von 14 Tagen. Erhalte ich keine Antwort geht der nächste Brief raus. Diesmal mit dem Hinweis: Erhalte ich innerhalb von 14 Tagen keine Antwort, reiche ich beim zuständigen Gericht Klage wegen Unterlassens ein. Meistens wirkt das, denn niemand will sich vor Gericht erklären, warum man nicht antwortet.
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09.10.2014, 15:13 Gibt es ein Recht auf Antwort? #3
Nach welchen Kriterien entscheidest du genau, was wichtig ist, lieber Roland? Dieses liegt schließlich oftmals im Auge des Betrachters …Ist das, was du praktizierst, nicht in gewisser Weise ein ERZWINGEN einer Antwort?
Auf jeden Fall werde ich mir daran zukünftig ein Beispiel nehmen.
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09.10.2014, 17:10 Gibt es ein Recht auf Antwort? #4
Ich entscheide was mir wichtig ist. Meist geht es um Geld aber auch Vertragskündigungen oder behördliche Entscheidungen. nicht in gewisser Weise ein ERZWINGEN einer Antwort? Logisch.
Ich lasse es mir nicht bieten, mich zu ignorieren.