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30.03.2008, 19:03 Lexikon: Familie #1
Lexikon: Familie Eine Familie (lat. familia „Hausgemeinschaft“) ist soziologisch eine durch Heirat und/oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, im westlichen Kulturkreis meist aus Eltern und Kindern bestehend, gelegentlich durch im gleichen Haushalt wohnende Verwandte erweitert. Die Familie ist demnach eine engere Verwandtschaftsgruppe. In der Biologie ist eine Familie ein systematischer Begriff, unter dem mehrere miteinander verwandte Tier- oder Pflanzengattungen zusammengefasst werden.
Ursprung des Wortes
Der lateinische Begriff familia (die Hausgemeinschaft), abgeleitet von lat. famulus (der Haussklave), bezeichnete ursprünglich nicht die heutige Familie (Ehepaar und dessen Kinder), sondern den Besitz eines Mannes (des pater familias), den gesamten Hausstand: seine Ehefrau, Kinder, Sklaven und Freigelassene sowie das Vieh. Familia und Pater waren keine Verwandtschafts-, sondern Herrschaftsbezeichnungen. Der biologische Erzeuger (Vater) hieß genitor, nicht ‘Pater.
Funktionen der Familie
Die Familie bündelt biologisch und sozial viele Funktionen: Ob die biologische Reproduktionsfunktion der Spezies „Mensch“ der Institution „Familie“ bedarf, ist teilweise umstritten. Zur biologischen Basis einer Familie gehören die Gebärfähigkeit und die Zeugungsfähigkeit. Dies ist jedoch nicht der Fall wenn zum Beispiel ein Ehepaar keine Kinder bekommen kann und ein Kind adoptiert. Trotzdem kann von einer Familie gesprochen werden. Kennzeichnend ist jedoch das Zusammenleben von mindestens zwei Generationen. Je nach der Form des Zusammenlebens ist von einem Mehrgenerationenhaushalt bzw. einer Mehrgenerationenfamilie die Rede. Die Reproduktionsfunktion dient der Sicherung der Generationsfolge durch Weitergabe des Lebens. Die Familie prägt evtl. die Qualität der Reproduktion einer Gesellschaft. Es lassen sich drei elementare soziale Funktionen hervor heben: * Die „Sozialisations“funktion (auch: erzieherische Funktion) wird durch ihre Fähigkeit zur sozialen Kontrolle, zur Erleichterung der Sozialisation und der Formierung von Motivationen und Fähigkeiten von Heranwachsenden erleichtert (vergleiche hier z. B. Gelehrtenfamilie); sie bildet ein erstes dichtes Soziales Netzwerk bereits für den Säugling und bildet Kinder und Jugendliche auch primär aus. * Die wirtschaftliche Funktion ist für viele Familien eine wichtige Funktion. So erbringt sie Schutz und Fürsorge (auch materielle) für Säuglinge, aber auch für kranke und alte Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie. * Die politische Funktion ist zunächst eine verortende: Für in ihr geborene Kinder erbringt sie eine legitime Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft. Sonst ist die politische Funktion in neuzeitlichen staatlich verfassten („statalen“) Gesellschaften fast erloschen, findet sich aber oft noch informell in der Oberschicht. In nichtstaatlichen Gesellschaften tritt sie jedoch als einziger politischer Rückhalt durch Verwandtschaft (Sippe, Clan) deutlich hervor. Aus diesen können weitere Funktionen abgeleitet werden: * Die religiöse Funktion (auch: Wertevermittlung) lässt sich aus der Sozialisationsfunktion ableiten, etwa in der Gestaltung von Familienfesten. Das ist in modernen Kleinfamilien unauffällig (Beispiele: Vater spricht das Tischgebet; er schmückt den Weihnachtsbaum). Anders in vorstaatlichen Gesellschaften: Da wurde es in vielen Bräuchen verdeutlicht (Beispiele: Der Vater bestimmte, ob ein Neugeborenes lebensfähig sei oder ausgesetzt werde; die Aussaat mit der Hand darf nur der Bauer selber vornehmen). * Die rechtliche Funktion ist verfassungs- und privatrechtlich (dort im Familienrecht) auch heute noch lebendig. Nach dem deutschen Grundgesetz steht die Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Im privatrechtlichen Bereich hat sie zahlreiche Gestaltungsrechte (so im Unterhalts-, Vormundschafts-, Adoptions- und Erbrecht). * Die „Freizeit- und Erholungsfunktion” ist eine moderne Variante der Wirtschaftsfunktion. Sie fasst Basisleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Familienmitglieder und die Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten bzw. Ausgleichsleistungen der Familie gegenüber bestehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationsformen zusammen. In modernen Gesellschaften werden, politische, religiöse, wirtschaftliche und erzieherische Funktionen der Familie zum Teil auf andere gesellschaftliche Institutionen (z. B. Staaten, politische Gemeinden, Versicherungsanstalten, Schulwesen, Sport) übertragen und treten im Familienalltag dann zurück, was sich in Notzeiten durchaus rasch ändern kann.
Alternativen
Ur- und frühgeschichtlichen Gesellschaften wird gelegentlich eine familienlose Organisation hypothetisch zugeschrieben. Auch in manchen indigenen Stammesgesellschaften der Neuzeit werden Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens beobachtet, die kernfamilienlos erscheinen, jedoch nicht unbedingt familienlos sind. Die Soziologie vermutet mit umfangreichem Material zumindest eine „Universalität der Kernfamilie“ (Needham). Moderne Gesellschaften versuchten, anderweitige funktional äquivalente Lebensformen zu etablieren, so etwa den Kibbuz in Israel.
Einzelterminologie
Unterschieden wird, ob ein junges Ehepaar nach der Hochzeit zur Familie der Frau zieht (Uxorilokalität) oder zu der des Mannes (Virilokalität), oder ob es sich an einem dritten Wohnort niederlässt (Neolokalität). Auch wird unterschieden, ob materielle, kulturelle und spirituelle Ressourcen in einer Familie vom Vater auf den Sohn übergehen (Patrilinearität), oder ob sie über die Mutter laufen (Matrilinearität), was nicht ausschließen muss, dass Männer in der Familie herrschen (dann vererbt ein Mann auf die Männer seiner Töchter oder auf die Söhne seiner Schwester – vergleiche dazu auch Stiefmutter). Diese Begriffe sind nicht mit den Bezeichnungen für inner- oder außerfamiliären Formen der Herrschaft von Frauen bzw. Männern zu verwechseln – vergleiche dazu Matriarchat und Patriarchat, auch Paternalismus; sowie Heiratsregel.
Familienformen
Im westlichen Kulturkreis wird heute unter „Familie“ meist die so genannte Kernfamilie verstanden, das heißt Vater, Mutter und deren Kinder. Die Kernfamilie erscheint in der Tat in den meisten modernen Gesellschaften als überwiegend vorkommendes Modell. Moderne Formen, wie Wohngemeinschaften oder das Zusammenleben zweier Elternteile mit je eigenen Kindern (ob verheiratet oder nicht) bleiben minoritär, wenn auch zunehmend. Gleichwohl können sie die historische Dynamik bezeichnen und vieles, was diese neuen Familienformen prägt, mag auch in „normalen“ Ehen gültig geworden sein. Begrifflich darf die „Kernfamilie“ in diesem Sinn nicht mit der „Kleinfamilie“ verwechselt werden, die wenig Mitglieder umfasst; eine „Kernfamilie“ mit zwölf ehelichen Kindern ist keine „Kleinfamilie“. Historisch betrachtet gibt es in Europa eine ganze Reihe von Familienformen. Gegenstand der Diskussion waren insbesondere das „Ganze Haus“ und die „Große Haushaltsfamilie“. Beide Formen der Großfamilie gibt es in erheblichen Variationen, sowohl, was die Zahl der Mitglieder, die einbezogenen Generationen oder Seitenlinien, als auch, was den Einbezug Nicht-Blutsverwandter (Mündel, Gesinde, Haussklaven, Hauspersonal, au pair) angeht. Auch die Interpretation von „Abstammung“ unterscheidet sich (vergleiche zum Beispiel die Institutionen der Adoption und Pflegekindern/-eltern). In matriarchalischen Gesellschaften wurde die Familie von der Mutter geleitet, in patriarchalischen Familien vom Vater. Als „Ganzes Haus“ wird nach Wilhelm Heinrich Riehl die seit dem Mittelalter vor allem in „Westeuropa“ entstandene Familienform der Bauern und Stadtbürger bezeichnet, die neben der Kernfamilie primär durch den Einbezug von Gesinde und unverheirateten Verwandten ausgezeichnet ist. Wenn auch von der Zahl der Haushalte her minoritär (grob um ein Drittel), lebten in ihnen doch zum Stichtag um 50 % der sesshaften Menschen. Und sehr viel mehr Menschen haben Zeiten ihres Lebens im „Ganzen Haus“ gelebt, das mit der Industrialisierung sehr stark zurück trat. Umstritten ist die „ideologische“ Bedeutung dieser Lebensform: Einerseits gilt sie als harmonischer Hort unterschiedlicher sozialer Stände, als vorbildhaftes Modell patriarchaler Lebensform, andererseits wird seine soziale Kluft zwischen Herrschaft und Gesinde betont und die Bedeutung des „Ganzen Hauses“ gegenüber der Kernfamilie relativiert – die zahlenmäßig immer überwiegt, aber in einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Gesellschaft kaum mit der heutigen Kernfamilie gleichgesetzt werden kann. Erst ab dem 18. Jh. liegen Quellen vor, die Haushalte mit allen in ihr lebenden Mitgliedern verzeichnen (Kameralistik; Steuer- und Zensuslisten); zuvor weisen Quellen oft ausschließlich Großfamilien der Oberschichten aus. René König hat darauf verwiesen, dass die Geschichtsschreibung deswegen oft die frühere Bedeutung von Kleinfamilien vernachlässigt habe. Die „Große Haushaltfamilie“ bezeichnet Lebensformen, bei denen mehrere Generationen und unter Umständen mehrere parallele Ehen (z. B. von Brüdern) inklusive Gesinde unter einem Dach in einem Lebens- und Wirtschaftsverband lebten. Sie kam eher in Süd-Osteuropa vor (von anderen Welt-Regionen abgesehen – vergleiche z. B. den nordfriesischen Haubarg). Diese historischen Beispiele weisen darauf hin, dass die Familienbildung durchaus verschieden (auch nebeneinander) stattfinden kann: Geburt, Adoption, Scheidung, Verwitwung, Wiederheirat, Pflegschaft. Hinweise auf die tatsächlichen Zahlen-Verhältnisse in einer Bevölkerung liefern Volkszählung und Mikrozensus.
Wandel der Familienstruktur – Die moderne Kleinfamilie
Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entsteht auch die Vorstellung der sogenannten „Normalfamilie“. Diese wandelt sich ihrerseits und bot Anfang der 1950er bis Ende der 1960er Jahre noch etwa folgendes Bild: Dies wird auch als moderne Kleinfamilie oder privatisierte Kernfamilie bezeichnet. Diese sah idealtypisch wie folgt aus: * verheiratetes Elternpaar (Entscheidung für Ehepartner aus Liebe) * eigene (leibliche) Kinder (Entscheidung für Kinder aus Liebe, kaum noch aus wirtschaftlichen Überlegungen) * Haushaltsgemeinschaft aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmündigen Kindern * lebenslange Ehe (auch Monogamie und heterosexuelle Ehe), * Traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: Vater war der Haupternährer, besaß höchste Autorität („Familienvorstand“); Mutter für den Haushalt und den emotionalen Bereich zuständig * Wohn- und Arbeitsstätte waren räumlich getrennt Heute kennt die Familiensoziologie mehrere typische Formen. Zwar hat die Familie nach wie vor eine hohe Wertigkeit und gehört fest in den Lebensplan vieler junger Menschen, doch die Formen der Familie entsprechen immer seltener dem Familienideal der bürgerlichen Familie. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der Scheidungen, einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau, einer Zunahme der Frauenerwerbsarbeit, verkürzter Dauer partnerschaftlicher und familiärer Bindung, und oft in entsprechend mehreren Intervallen (serielle Monogamie) feststellbar. Für den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Trend zum freiwillig und bewusst gewählten Lebensentwurf der Partnerlosigkeit wurde das Schlagwort (Trend zur) Singlegesellschaft geprägt. Die Realität eines solchen Trends wird jedoch in Frage gestellt.
Pluralisierung der Lebensformen
Durch die demographische Entwicklung und den Wandel der Lebensformen seit den 1960er Jahren hat die moderne Kleinfamilie ihre Stellung eingebüßt und befindet sich in Konkurrenz mit zahlreichen anderen alternativen Lebensformen. Man spricht daher von einer Pluralisierung der Lebensformen. Indikatoren hierfür sind die sinkende Geburtenzahl, der Rückgang der Eheschließungen und das Ansteigen der Scheidungen. Dieser Wandel der Haushalts- und Familienstrukturen zeigt sich vor allem in der Anzahl der Alleinerziehenden und der kinderlosen Ehepaare sowie der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Durch die hohe Scheidungsrate entstehen auch immer mehr Stieffamilien (auch „Patchworkfamilien“ genannt), in denen Kinder unterschiedlicher Herkunft leben. Als Ursache für diesen Prozess wird der seit den 1970er Jahren beschleunigte Wertewandel gesehen. Neben der „Normalfamilie“ haben sich verschiedene Alternative Lebensformen herausgebildet: * Einpersonenhaushalt * Nichteheliche Lebensgemeinschaft * kinderlose Ehe * getrenntes Zusammenleben * Wohngemeinschaft * Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft * Regenbogenfamilie * Doppelkarrierepaare oder Commuter-Ehe (beide Partner arbeiten unter der Woche getrennt wohnend und sehen sich oft nur am Wochenende) * Kinder mit mehreren (biologischen und sozialen) Müttern und Vätern (Adoptiv-Familien oder Stieffamilien; man spricht auch von sogenannten „binuklearen Familien“, wenn die geschiedenen – nicht sorgeberechtigten – Elternteile den Kontakt mit ihren Kindern aufrechterhalten) * polyamore Familien, d. h. Familien mit mehr als einer Partnerschaft unter den (mindestens drei) Erwachsenen Im Alter bleiben diese Formen zunächst bestehen. Durch den früheren Todeseintritt bei Männern kommt es allerdings zu alterstypischen Veränderungen der Familienformen: * Ehe/Lebensgemeinschaft – Erwachsene Kinder leben separat * *Einpersonenhaushalt einer Witwe * seltener: *Einpersonenhaushalt Witwer * Zwei- oder Mehrgenerationenhaushalt mit Witwe/Witwer (in der Regel zieht dabei die verwitwete Person in den Haushalt eines der Kinder) * funktionelle „Großfamilie“ – eine der Altenheimformen * funktionelle „kleine Familie“ – eine Form der Hausgemeinschaft überwiegend Älterer (nicht verwandt) Durch den voranschreitenden Individualisierungsprozess und den stattfindenden sozial-strukturellen Differenzierungsprozess in der Gesellschaft, eröffnen sich für die einzelnen Personen eine immer größere Vielfalt an Auswahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für die eigene Lebensgestaltung. Hinzu kommt der soziale Wertewandel, durch den traditionelle Pflicht- und Akzeptanzwerte immer mehr an Bedeutung verlieren, während Selbstentfaltungswerte und die Planung eines individuellen Lebensentwurfes immer höher eingestuft werden. Dies trifft besonders auf die Institution der Ehe zu. Denn diese hat für die Erfüllung bestimmter Bedürfnisse (z. B. Sexualität) und als materielle Versorgungsinstanz (für die Frau) an Bedeutung verloren. Aus dem traditionellen Dasein für andere (Familie, Elternschaft), wurde immer stärker die Gestaltung eines selbst bestimmten Leben. Verantwortlich für diesen Wandel der Familienstrukturen sind unter anderem: * Angleichung der Bildungschancen von Mann und Frau – viele Frauen entscheiden sich für den Beruf und gegen die Elternschaft und damit gegen die Gründung einer Familie, auch angesichts von Zweifeln an der Vereinbarkeit dieser Lebensbereiche. * Insgesamt entscheiden sich mehr Männer als Frauen gegen die Gründung einer Familie. Als Gründe wird Vorrang von privaten Interessen und Freiheiten angegeben sowie die Angst der Aufgabe als Haupternäherer der Familie nicht gewachsen zu sein. * zunehmendes Lebensalter * Technisierung der Haushalte * Die Reform des Familienrechts (insbesondere des Scheidungsrechts 1976) brachten neben der Vereinfachung der Scheidung eine Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung von der Fürsorge des Staates auf den besser verdienenden ehemaligen Ehepartner. * einfachere Geburtenkontrolle – auch durch bessere Verhütungsmethoden * Bedeutungslosigkeit der Anzahl der Kinder für die individuelle Altersvorsorge * Der Bewusstseinswandel und die Kritik an der „Normalfamilie“ durch die 68er-Generation und den Feminismus (veränderte Rollenbilder) * Freiwilliger Verzicht zugunsten der ins Zentrum gewählten emotionalen Partnerschaft * Wandel der Erwerbsarbeit und damit verbunden größere finanzielle Unsicherheiten der jüngeren Generation
Familie in den monotheistischen Religionen
Judentum
Das Judentum hat ein sehr ausgeprägtes Familienleben, das in Deutschland durch den Holocaust zum Erliegen kam. Charlotte Knobloch sieht die Familie als Hort der traditionellen Werte, zu denen sie auch Respekt zählt.
Christentum
Christen leben heute gerade in Deutschland nicht mehr in Großfamilien, nicht zuletzt durch die Industrialisierung hat gerade im 20. Jahrhundert eine rasante Individualisierung des menschlichen Zusammenlebens stattgefunden. Eine Werteverschiebung hat seit dem 2. Weltkrieg stattgefunden, die nicht immer mit den universellen Werten der Kirche korreliert und den Familiengedanken zugunsten eines ausgeprägten Individualismus opfert. Eine Wertestabilität propagiert die Lehre der römisch-katholischen Kirche. In südeuropäischen Ländern wie z. B. Italien besitzt die Familie einen anderen Stellenwert.
Römisch-katholische Kirche
Für die Römisch-Katholische Kirche ist die christliche, also die auf die gültig zustande gekommene Ehe von zwei Partnern basierende Familie, nach dem Katechismus der Katholischen Kirche die „Urzelle des gesellschaftlichen Lebens“. Auch das 2. Vatikanische Konzil beschäftigte sich mit dem Begriff der Hauskirche. Im Jahr 1965 äußerte sich das Konzil in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes zu diesem Thema (vgl. u. a. GS 50). Den ersten Sonntag nach Weihnachten begeht die Kirche als Hochfest Fest der Heiligen Familie. Am zweiten Sonntag im Jahreskreis (Sonntag nach dem Fest Taufe des Herrn) begehen die deutschen Diözesen seit dem Jahr 1976 den Familiensonntag. Im Jahr 2008 steht er unter dem Thema „Zueinander aufbrechen“. Für den Prediger des päpstlichen Hauses, Raniero Cantalamessa, spiegelt die menschliche Familie die Dreifaltigkeit wider.
Paul VI.
Der vom Geist des 2. Vatikanischen Konzils, als eigentlicher Konzilpapst wird gerne Papst Paul VI. bezeichnet, geprägte Familiengedanken wird deutlich in verschiedenen Publikationen des Vatikans. So erscheint am 7. Dezember 1965 folgende Formulierung: „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet.“
Johannes Paul II.
Papst Johannes Paul II. setzte sich für die Wiederbelebung des Gedankens der Familie als Hauskirche ein. So nennt er in dem Apostolischen Schreiben Familiaris consortio die christliche Familie eine „Schule reich entfalteter Humanität“. Vor allem Papst Benedikt XVI. setzt diese Tradition fort, als er die Bedeutung der christlichen Familie für den Frieden in der Welt herausstellt.
Benedikt XVI.
Das heutige Bild der Familie betone die „Freiheit der Wahl“ und die „Freiheit der Gefühle“, vernachlässige aber die Pflicht zur Weitergabe des Lebens. Dies machte er in seinem Appell an die Regierungen der Welt zum Fest der Heiligen Familie im Jahr 2005 deutlich. Für Papst Benedikt XVI. ist die Menschheitsfamilie eine Gemeinschaft des Friedens. In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2008 stellt er die Bedeutung dieser Gemeinschaft für die Entwicklung der Welt heraus.
Evangelische Kirchen
Allgemein gültige Anleitungen zum Zusammenleben in Familien gibt es in den evangelischen Kirchen eher nicht. Dies findet die endgültige Ausprägung in den freikirchlichen Gemeinden, denen dann eine nicht geweihte Person vorsteht.
Islam
Durch den Zuzug von ausländischen Arbeitnehmern besonders aus der Türkei kam es zu Einflüssen auf die abendländische Familienkultur. Dabei kommt es durch die Situation der zweiten und dritten Generation der Migranten vermehrt zu gesellschaftlichen Konflikten in Deutschland.
Quelle: wikipedia.de
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Lexikon: Familie
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