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18.05.2012, 03:11 #1
Hallo… ich habe mich gerade hier im Forum registriert weil ich eine frage habe auf die ich keine wirkliche Antwort finde. es geht um folgendes: ein Freund von mir ist seit einigen Jahren mit einer Frau zusammen und möchte sich gern trennen. Das Problem ist er hat in diesen Letzten Jahren das Kind, das sie schon hatte bevor sie sich kennengelernt haben mit großgezogen. Er hängt sehr an dem Kleinen, welcher sogar Papa zu ihm sagt. Sie droht nun damit die Stadt oder sogar das Land zu verlassen, so dass er den Kleinen nie wieder sieht, wenn er sich von ihr trennt. ein meiner meinung nach unglaublich fieses, gemeines und egoistisches druckmittel. die frage ist… hat er irgendwelche rechte? er ist nicht der biologische vater, verheiratet waren sie nicht, wohnen aber zusammen… weiss hier einer über die rechte bescheid? danke schon mal.
LG
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18.05.2012, 14:24 #2
Hallo! Also, die Sache ist die. Er hat an sich keine Recht, dadurch das er nicht der Biologische Vater, bzw. richtiger Stiefvater ist. Die Sache ist, er könnte um das Sorgerecht kämpfen, aber das kostet Geld es nicht sicher ob er gewinnt. Aber wenn der Junge ihn lieber hat, also Richtung Adoption.. Hmm ich weiß nicht! Ich kann mir nicht vorstellen das er zu seinem leid viele Chancen dann hat, das Kind zu bekommen :/
Wünsche ihm aber viel Erfolg, wenn er drum kämpft!
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18.05.2012, 21:52 #3
Ich schließe mich der Vorantwort an. Da er nicht der leibliche Vater ist,er das Kind auch nicht adoptiert hat, hat er auch keinerlei Rechte. Ab einem bestimmten Alter haben Kinder allerdings ein Mitspracherecht, ab 12 oder 14 Jahre. Aber die beiden waren auch nicht verheiratet, oder?
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22.05.2012, 10:26 #4
er hat recht den kontakt zu behalten. Nix gegen dieses forum hier aber in so einem fall wird man bei vatersein.de evtl etwas besser geholfen.
zb hat papa1977 nach einer 7jahres beziehung das gsr zugesprochen bekommen weil, laut urteilsberündung ein zitat aus dem forum aus papa1977 beitrag “es entspricht grundsätzlich dem wohl des kindes, wenn es in dem bewusstsein lebt, dass beide elternteile für es verantwortung tragen. (dies gilt jedenfalls dann, wenn das kind zu beiden elternteilen eine gut ebeziehung hat, bzw. sich beide um es kümmern und kontakt mit ihm pflegen)” im zusammenhang nachzulesen hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-22792.htmlhoffe dir geholfen zu haben
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26.05.2012, 03:24 #5
aber er ist ja nicht der biologische vater…. ich konnte auf der “vatersein” seite nicht herrauslesen, ob er der biologische vater war oder nicht…
und verheiratet sind mein freund und seine ex nicht… -
26.05.2012, 22:47 #6
Ich habe mir soeben die “Vatersein-Seite” noch einmal genau durchgelesen. Es scheint sich in dem von Stella zitierten Fall um den leiblichen Vater eines Kindes zu handeln, welcher nicht mit der Mutter desselbigen verheiratet war … In einem solchen Falle erhält die Mutter in der Regel (bei der Trennung) das alleinige Sorgerecht. Liebe miss-eureka, wie hier schon wiederholt geschrieben wurde, sieht es für den Ex deiner Freundin sehr schlecht aus. Per se hat er keinerlei Anrecht auf seinen Zieh-Sohn; nicht einmal auf ein Umgangsrecht, wenn seine Ex dies nicht möchte. Für den hier in Rede stehenden Jungen kann das natürlich bedauerlicherweise katastrophale Folgen haben …
Meiner Meinung nach wird es ohnehin höchste Zeit, dass sich im Bereich des Familienrechtes vieles, vieles ändert …
“Es geschehen Dinge, die wie Fragen sind. Es vergehen Sekunden oder Jahre, und das Leben antwortet.”
(Alessandro Baricco)
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27.05.2012, 12:20 #7
ich würde vorschlagen mal zu pro familia zu gehen anonym oder anonym mit dem ja zu sprechen und was wäre wenn durschzuspielen