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05.10.2013, 11:23 Unterhalt für erwachsene Kinder #1
Folgendes: Der 24 jährige Sohn meiner Frau lebt in einer betreuten WG. Er verdient nicht ausreichend, dass er das selbst finanzieren kann. Er muss seinen Anteil (ca 300,-€) Miete bezahlen den Rest bekommt er vom Amt. Dieses holt sich jedoch einen Teil davon wieder von meiiner Frau. Also zahlt sie seit Jahren Unterhalt. Nun wird er aber bald 25 Jahre alt. Endet nun die Unterhaltspflicht oder muss meine Frau ein Leben lang weiter zahlen.
Zweites Beispiel wären über 25 jährige Kinder die von Hartz 4 leben. Wann endet denn die Unterhaltspflicht?
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08.10.2013, 13:01 Unterhalt für erwachsene Kinder #2
Also soweit ich weiß, gibt es nicht wirklich eine Altersgrenze, bis zu der der Unterhalt gezahlt werden muss. Bis zum Ende einer Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn das Kind jedoch aus “eigenem Verschulden” hintendran hinkt, entfällt diese Pflicht soweit ich weiß. Hier wird zum Beispiel über Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen informiert:
http://www.kokon-verfahren.de/alimente/
Ansonsten würde ich fast empfehlen mal einen Experten zufragen. Jugendamt oder Anwalt, je nachdem unter wessen Zuständigkeit das fällt.
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08.10.2013, 19:28 Unterhalt für erwachsene Kinder #3
Danke erst mal, aber der Link funktioniert nicht.
Die angeforderte Seite konnte nicht gefunden werden. -
06.11.2013, 13:28 Unterhalt für erwachsene Kinder #4
Hm echt?
Hab mich nicht vertippt, bei mir geht der immer. -
06.11.2013, 15:42 Unterhalt für erwachsene Kinder #5
Ich kann den von Heike angegebenen Link problemlos öffnen. Im Übrigen gibt es so viele diverse “individuelle” Faktoren, welche bei dem Unterhalt für erwachsene Kinder eine Rolle spielen; etwa die Vermögensverhältnisse der Eltern etc. pp. Insofern kann ich auch nur empfehlen, einen entsprechenden Rechtsfachmann zu konsultieren. Dass es solche Experten beim Jugendamt gibt, wäre mir allerdings neu. Ich würde einen Rechtsanwalt aufsuchen, der selbstredend auf das entsprechende Fachgebiet spezialisiert sein muss. Einige hundert Euronen müsstest du dafür wohl investieren, werter Robinson!
Grüße aus dem verregneten Düsseldorf von Rike
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06.11.2013, 18:10 Unterhalt für erwachsene Kinder #6
Dass es solche Experten beim Jugendamt gibt, wäre mir allerdings neu. Beim Jugendamt wird man gar nicht eingestellt wenn man Experte ist. Jedenfalls ist mir da noch keiner über den Weg gelaufen. Ich würde einen Rechtsanwalt aufsuchen, der selbstredend auf das entsprechende Fachgebiet spezialisiert sein muss. Einige hundert Euronen müsstest du dafür wohl investieren, werter Robinson! Das stimmt nicht. Ich habe am Dienstag Termin beim Fachanwalt Familienrecht. Das Beratungsgespräch kostet 50,-€ was meine Rechtschutzversicherung trägt.
Ich werde berichten was heraus gekommen ist. -
06.11.2013, 22:08 Unterhalt für erwachsene Kinder #7
Wie wahr! “Jugendamt” und “Experte” wäre eine Contradictio in adiecto – ein Widerspruch in sich (selbst) … Nun, ich verfüge über keine Rechtsschutzversicherung, aber für 50 EUR würde man in unserem Stadtteil kein Beratungsgespräch zu einem solchen Schnäppchen-Preis erhalten. Ich werde ja nun seit nahezu drei Jahren von meiner Anwältin für Familienrecht vertreten. Insofern kenne ich mich mit den hiesigen Anwaltskosten aus.
Wie bist du an so einen günstigen Anwalt geraten, lieber Robinson? Wie lange soll das anberaumte Beratungsgespräch dauern?
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07.11.2013, 18:30 Unterhalt für erwachsene Kinder #8
Ich bin an keinen besonderen Anwalt geraten. In diesem Fall ist das zwar noch meine Scheidungsanwältin, spielt hierbei aber keine Rolle. Ich war in den letzten paar Jahren bei Anwälten für Arbeitsrecht, Allgemeinrecht, Mietrecht. Ich bzw meine Versicherung zahlt immer 50,-€ Das weiß ich erst seit dem mir einer der Anwälte mal die Rechnung geschickt hatte weil meine Versicherung sich quer stellen wollte. Keine Ahnung ob das an Berlin liegt.
Ich melde mich wenn ich Ergebnisse habe.
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13.11.2013, 12:28 Unterhalt für erwachsene Kinder #9
So, meine Infos laut Anwältin: Unterhalt für erwachsene Kinder gubt es nur wenn sie in Erstausbildung sind oder ein Studium absolvieren dass sie nicht erst im erwachsenen Alter außerhalb des Elternhauses begonnen haben. Erwachsene Kinder die ausgezogen sind, eine Ausbildung abgeschlossen haben und dann arbeitslos sind, haben keinen Anspruch auf Unterhalt.
Es kann erwartet werden, dass sie sich selbst versorgen. Zahlt irgendein Amt Hartz 4, Sozialhilfe, Mietbeihilfen… kann dies nicht von den Eltern eingefordert werden.