Vater wird nicht zu Umgang mit Sohn gezwungen

Eltern dürfen nicht zum Umgang mit ihren Kindern gezwungen werden. Solch ein Zwang diene in der Regel nicht dem Kindeswohl, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit war die Verfassungsbeschwerde eines Vaters erfolgreich. Er weigert sich, seinen unehelichen Sohn zu sehen, war dazu aber gerichtlich verpflichtet worden.
Eltern können im Normalfall nicht gegen ihren Willen zu Besuchen bei ihren Kindern gezwungen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Vaters entschieden, der jeglichen Umgang mit seinen aus einem Seitensprung stammenden Sohn ablehnt. Nach dem Urteil haben Kinder zwar grundsätzlich einen eigenen Anspruch, ihre anderswo lebenden Eltern zu treffen. Allerdings sei staatlicher Zwang in solchen Fällen „in der Regel“ nicht geeignet.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte einem Vater 25.000 Euro Zwangsgeld angedroht, wenn er sich nicht mit seinem inzwischen neunjährigen Sohn treffe. Hiergegen legte der Vater Verfassungsbeschwerde ein. Er lehnt den persönlichen Umgang ab, weil er mit einer anderen Frau verheiratet ist und seine Ehe nicht gefährden will. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte im November 2007 über den Fall verhandelt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) befürwortete dabei Zwangsmaßnahmen in Extremsituationen. Wenn etwa ein schwer krankes Kind seinen Vater sehen wolle, könne das Vorrang haben, argumentierte Zypries in der Verhandlung. Im konkreten Fall hatte die Ministerin jedoch Zweifel an dem Zwangsgeld. Denn es sei nicht ausgeschlossen, dass hier der Konflikt zwischen Vater und Mutter auf Kosten des Kindes ausgetragen werde. Zur Klärung dieser Frage hätte das Brandenburger Gericht einen Kindespfleger einzusetzen müssen. Wie bekannt wurde, lebt der Sohn inzwischen in einem Heim, da die Mutter ihren Erziehungspflichten teilweise nicht nachkommt. Sie hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindesvater geklagt. Nach einer Gesetzesänderung von 1998 haben Kinder das Recht auf Umgang mit ihren leiblichen Eltern. Schlagworte Bundesverfassungsgericht Vaterschaft Zwangsgeld Brigitte Zypries In der Praxis soll das Gesetz verhindern, dass nach einer Trennung das Umgangsrecht eines Elternteils unterbunden wird. Mit der Neuregelung können aber auch ein unwilliger Vater oder eine unwillige Mutter zum Kontakt gezwungen werden.

Az:Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1620/04

Quelle: welt.de

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