Das Jahr beginnt mit einigen Änderungen für Eltern. Es kommt zum Beispiel zu einer verbesserten Steuerabsetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Die Einkommensprüfung für das Kindergeld fällt weg und das neue Bundeskinderschutzgesetz ist in Kraft getreten.
Steuern und Kinderbetreuungskosten
Durch die neue Reglung können nun mehr Eltern ihre Betreuungskosten für die Kinder steuerlich geltend machen. Neu ist das alle Eltern nun ihre Kosten zur Kinderbetreuung gelt machen können. Bis lang galt das nur für, wenn beide Elternteile berufstätig waren oder eine Krankheit vorlag. Auch können nun Betreuungskosten für Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahr mit aufgenommen werden. Geltend gemacht werden die Kinderbetreuungskosten nun als Sonderausgaben und nicht mehr wie bisher als Werbekosten oder Betriebsausgaben.
Mehr Geld fürs Kind
Wesentliche Änderungen haben sich auch beim Kindergeld vollzogen. Bisher wurde Kindergeld für Kinder bis zum 25zigsten Lebensjahr nur gezahlt, wenn sie ein Jahreseinkommen von 8.004,00 Euro nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze fällt nun weg, nun haben Auszubildende mit einem höheren Verdienst auch die Möglichkeit ihr Kindergeld zu behalten. Und der sauer verdiente Ferienjob wird keinem Kind mehr zur Last gelegt. Mehr Geld für berufstätige Kinder entlastet somit nun auch die Eltern.
Neu gesetzliche Reglungen
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz sollen neue gesetzliche Wege gegangen werden. Bund und Länder versprechen sich so einen höheren Schutz gegen Missbrauch und Vernachlässigung. Mit Hilfe von Familienhebammen werden gefährdete Kinder nun länger betreut und die Eltern gezielt unterstützt.